Das Betreuungsrecht
Mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes zum 01.01.1992 wurde die Vormundschaft für Volljährige sowie die Gebrechlichkeitspflegschaft durch das einheitliche Rechtsinstitut der Betreuung abgelöst. Kernpunkt der Reform war die Abschaffung der Entmündigung. Das Betreuungsrecht verfolgt das Ziel, geistig und körperlich Behinderten, Suchtkranken und gebrechlichen alten Menschen zu helfen, d. h. ihre rechtliche Situation zu verbessern.
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