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Beitragsordnung

Für Mitglieder des BVfB e.V. werden folgende Jahresbeiträge erhoben:

- Ordentliche Mitglieder 145,00 €
- Ordentliche Mitglieder ermäßigt   75,00 €
- Fördermitglieder mindestens   75,00 €
- Mitglieder deren Ehe- /Lebenspartner
  ebenfalls Mitglied im BVfB sind
125,00 €
  1. Die Mitgliedsbeiträge werden am 15.01. eines Jahres fällig.
  2. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag wird von ordentlichen Mitgliedern im Jahr ihres Beitritts erhoben.
  3. Erfolgt der Beitritt nach dem 30.06. eines Jahres halbiert sich der Mitgliedsbeitrag.
  4. Ordentliche Mitglieder, von denen vor Inkrafttreten dieser Beitragsordnung der ermäßigte Mitgliedsbeitrag erhoben worden ist, zahlen ab dem 01.01.2024 den vollen Mitgliedsbeitrag (145,00 Euro).
  5. Hat das Mitglied dem Verband keine Einzugsermächtigung erteilt, werden zusätzlich 3,50 Euro für den Verwaltungsaufwand berechnet.
  6. Die Mahnkosten betragen 3,00 Euro je schriftlicher Mahnung. Rückbuchungskosten mangels Kontodeckung trägt das Mitglied.
  7. Gerichtsstand ist Berlin.
  8. Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

BVfB e.V.

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  0180 2001896*
  0800 1901009
  info@bvfbev.de

* 0,06 € pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobil kann höher sein

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