Beitragsordnung
Für Mitglieder des BVfB e.V. werden folgende Jahresbeiträge erhoben:
- Ordentliche Mitglieder | 145,00 € |
- Ordentliche Mitglieder ermäßigt | 75,00 € |
- Fördermitglieder mindestens | 75,00 € |
- Mitglieder deren Ehe- /Lebenspartner ebenfalls Mitglied im BVfB sind | 125,00 € |
- Die Mitgliedsbeiträge werden im Regelfall in ersten beiden Monaten des Jahres fällig.
- Mehrwertsteuer wird nicht erhoben
- Mitgliedern, welche in weniger als 11 Betreuungsfällen als berufliche Betreuer nach dem Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG bestellt sind, wird auf Antrag eine Beitragsermäßigung gewährt. Die Ermäßigung gilt jeweils für 6 Monate und kann auf Antrag erneut gewährt werden. Das Bestehen der Voraussetzungen ist glaubhaft zu machen.
- Erfolgt der Eintritt in der zweiten Jahreshälfte wird nur der halbe Jahresbeitrag fällig.
- Die Kündigung ist jährlich bis 30. September zum Jahresende möglich. Bei nachgewiesener Geschäftsaufgabe kann die Kündigung zum Kündigungsdatum anerkannt werden.
- Hat das Mitglied dem Verband keine Einzugsermächtigung erteilt, fallen 3,50 € für die Rechnungslegung an.
- Die Mahnkosten betragen 3,00 € je Mahnung. Rückbuchungskosten mangels Kontodeckung trägt das Mitglied.
- Liegt eine Beitragsschuld mehr als 6 Monate vor, kann ein Ausschlussverfahren eingeleitet werden.
- Gerichtsstand ist Berlin