Vergütung

Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (01.01.2026)

Die Attraktivität eines Berufes ist auch (!) eine Frage des Geldes!

Betreuer sind freiberuflich tätig und haben über die Annahme oder Ablehnung von Betreuungen Einfluss auf  ihr monatliches Einkommen. Sie entscheiden durch die Organisation ihrer Berufsausübung, wie hoch die Personal- und Sachkosten sind und welches Einkommen sie unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse erzielen wollen.

Der Gesetzgeber hat die Vergütung in Form von monatlichen Fallpauschalen zwischen 97,00 Euro und 427,00 Euro geregelt. Differenzierungskriterien sind die berufliche Qualifikation, die Dauer einer Betreuung (12 Monate oder länger) sowie die Wohnform und die Vermögensverhältnisse der betreuten Person. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollten Betreuer einen Jahresumsatz von ca. 93.000,00 Euro erzielen. Dies setzt die Betreuung von ca. 42 – 55 Personen voraus. Die konkreten Fallpauschalen sind in unserer Publikation Paragraphendschungel zu finden. Eine Darstellung der Entwicklung und Diskussion über die Vergütung für Betreuer finden Sie im Gelbbuch.

Die zentralen Ziele des BVfB sind:

  • eine angemessene Erhöhung der Vergütung, bei der die gestiegenen Anforderungen an den Beruf berücksichtigt werden,
  • eine Differenzierung der Fallpauschalen nach Verantwortung und Zeitaufwand,
  • die Einführung einer deutlich höheren Fallpauschale für besonders schwierige Betreuungen,
  • die Einführung einer Dynamisierung der Vergütung (Inflationsausgleich),
  • eine weitere Reduzierung der Fallpauschalen durch Wegfall der Pauschalen für unterschiedliche Wohnformen und einen unterschiedlichen Vermögensstatus.