Beitragsordnung des BVfB

gültig ab 01.01.2025

Für Mitglieder des BVfB werden folgende Jahresbeiträge erhoben:

Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2025 ab 01.01.2027 ab 01.01.2029
Ordentliche Mitglieder 195,00 € 215,00 € 235,00 €
Ordentliche Mitglieder ermäßigt 95,00 € 105,00 € 115,00 €
Fördermitglieder mindestens 95,00 € 105,00 € 115,00 €
Mitglieder, deren Ehe-/Lebenspartner ebenfalls Mitglied im BVfB sind 165,00 € 180,00 € 195,00 €
  1. Die Mitgliedsbeiträge werden am 15. Januar eines Jahres fällig.
  2. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag wird von ordentlichen Mitgliedern im Jahr ihres Beitritts erhoben.
  3. Erfolgt der Beitritt nach dem 30. Juni eines Jahres halbiert sich der Mitgliedsbeitrag.
  4. Hat das Mitglied dem Verband kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden zusätzlich 3,50 Euro für den Verwaltungsaufwand berechnet.
  5. Die Mahnkosten betragen 3,00 Euro je schriftlicher Mahnung. Die zweite Mahnung und weitere schriftliche Mahnungen sind frühestens 4 Wochen nach der letzten Mahnung zulässig. Rückbuchungskosten mangels Kontodeckung trägt das Mitglied.
  6. Gerichtsstand ist Berlin (Amtsgericht Charlottenburg).
  7. Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

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