Der BVfB e.V.

ist der Berufsverband der freien rechtlichen Betreuer für Menschen, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können (§ 1814 BGB).

Vorstand sowie Geschäftsführer des BVfB v.l.n.r.: Regina Hermann, Doreen Schrötter, Klaus Bobisch, Manuel Stitz-Ulrici, Walter Klitschka, Svetlana Sonnenberg, Thomas Schirmer, Matthias Belke-Zeng

Selbstverständnis

Am 18. März 1995 hat sich der Bundesverband freier Berufsbetreuer in Münster – damals noch unter dem Namen „Verein freiberuflicher Betreuer“ – gegründet. Die Gründung stand in unmittelbarem Zusammenhang mit der zunehmenden Professionalisierung der rechtlichen Betreuung ab Anfang der neunziger Jahre und der Beendigung der Vormundschaft für erwachsene Menschen durch den Gesetzgeber. Von Beginn an engagierte sich der BVfB für die freiberuflich ausgeübte Betreuung, die ab Mitte der neunziger Jahre rasant zunahm. Diesem Grundverständnis ist der BVfG bis heute treu geblieben.

2008 verlegte der BVfB seinen Sitz nach Berlin. Seit 2009 richtet er seine Jahrestagung (Tag der freien Berufsbetreuer) in Brandenburg aus. Perspektivisch wird der Verband seine Präsenz in den Ländern verstärken und sich auf Bundesebene intensiver vernetzen. Zum Berufsverständnis des Verbandes gehört, dass Betreuer

  • in erster Linie die gesetzlichen Vertreter der betreuten Menschen sind,
  • einseitig die Interessen der betreuten Menschen wahrnehmen,
  • die rechtlichen Angelegenheiten für die von ihnen betreuten Menschen erledigen,
  • die Vorstellungen der Betreuten umsetzen und hiervon nur in Ausnahmefällen abweichen,
  • Hilfsangebote für die betreuten Menschen organsisieren und nutzbar machen,
  • eine von Empathie und Geduld geprägte Haltung gegenüber den von ihnen betreuten Menschen einnehmen.