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Richtigstellung zu Newsletter 03.2025

In unserem gestrigen Newsletter sind uns zwei Fehler unterlaufen:

Nicht vergessen!

Die Dreijahresfrist (§ 25 Abs. 2 BtOG) läuft nicht am 31.12.2025 ab. Der Fristbeginn richtet sich nach der Registrierung und nicht nach dem Inkrafttreten der Reform des Betreuungsrechts. Die Frsit ist also für jeden Betreuer und jede Betreuerin individuell zu berechnen, dürfte jedoch für die meisten Mitglieder im ersten Halbjahr 2026 oder wenige Monate später ablaufen.

Angebote unserer Kooperationspartner

Leider haben wir Ihnen veraltete Preis- und Terminlisten zu den Vertiefungsseminaren unseres Kooperationspartners HELP Akademie zugesandt. Sie finden diese nun nochmals aktualisiert im Anhang oder auf der Internetseite der HELP Akademie

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