31.07.2025 Stellungnahmen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern

Der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem genannten Gesetzentwurf.

Für Berufsbetreuer ist in erster Linie die Einführung der elektronischen Aktenführung nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit von Interesse. Die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz in diesen Verfahren hat zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Tätigkeit rechtlicher Betreuer. Insbesondere ergibt sich aus dem Gesetzentwurf keine Verpflichtung für rechtliche Betreuer Dokumente elektronisch einzureichen oder elektronisch zu empfangen.

Allerdings wird die Einführung der elektronischen Akte in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei den Betreuungsgerichten zu der Erwartungshaltung führen, dass Betreuer Dokumente ab dem 01.01.2026 elektronisch empfangen und versenden werden/müssen. Verstärkt wird diese Befürchtung durch eine aus Sicht des BVfB politisch motivierte und teilweise fehlerhaft begründete Entscheidung des Landgerichts Augsburg vom 09.01.2025, in der eine passive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Berufsbetreuer angenommen wird.

Angesichts des bundesweit zu beobachtenden Betreuermangels wäre es fatal, wenn im Zusammenspiel zwischen Gesetzgeber und Justiz – gewollt oder ungewollt – eine Nutzungspflicht durch die Hintertür eingeführt würde, anstatt für eine klare gesetzliche Regelung – beispielsweise durch eine Änderung des § 14 b FamFG zu sorgen – auf die Betreuer durch die Verbände rechtzeitig vorbereitet werden könnten.

Nach dem Kenntnisstand des BVfB würde eine beträchtliche Gruppe von Betreuern – zumeist ältere Betreuer – ihre Berufstätigkeit früher als geplant beenden, wenn sich eine passive und / oder aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs faktisch durchsetzen würde. Von dieser Gruppe werden nämlich aufgrund ihrer Büroorganisation die technischen Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr als Barriere und nicht als Entlastung wahrgenommen.

In diesem Zusammenhang erlaubt sich der BVfB folgenden Hinweis: Vor einigen Jahren sind viele Betreuer dazu übergegangen, Dokumente ausschließlich über das besondere elektronische Bürgerpostfach zu versenden. Einige Betreuungsgerichte wiesen die Betreuer seinerzeit darauf hin, dass Dokumente in Papierform einzureichen seien, da die Justiz auf den elektronischen Rechtsverkehr noch nicht vorbereitet sei. Vor diesem Hintergrund wäre es fair, wenn der Gesetzgeber entsprechende Nutzungspflichten für Betreuer transparent, eindeutig und klar regeln würde.

Berlin, 31.07.2025

Walter Klitschka – 1. Vorsitzender

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