Coaching

I. Problemstellung

Freiberuflich tätige Berufsbetreuer müssen über eine umfassende Qualifikation verfügen, die sie befähigt, schwierige Betreuungen in ihrer Vielschichtigkeit zu führen. Der 270 Stunden umfassende Sachkundelehrgang genügt hierfür bei Weitem nicht. Auch die Studiengänge Soziale Arbeit, Rechtswissenschaften und Sozialpädagogik decken jeweils nur einen Ausschnitt der erforderlichen Qualifikationen ab. Hinzu kommt, dass außerhalb einer Bürogemeinschaft Berufsbetreuer häufig als „Einzelkämpfer“ unterwegs sind und ihnen daher Ansprechpartner fehlen. Die unangemessene Vergütung wird außerdem auch in Zukunft dazu verleiten, dass Berufsbetreuer aus wirtschaftlicher Not zu viele Betreuungen übernehmen. Insbesondere letzteres kann zu einer großen Unzufriedenheit im Beruf führen und im Extremfall psychische Erkrankungen zur Folge haben.

II. Lösungsansatz

Rechtliche Betreuer sind auf Grund ihren Fähigkeit zur Selbstreflektion grundsätzlich gut für ein Coaching geeignet. Coaching im Beruf ist „Hilfe zur Selbsthilfe“. Es beinhaltet einen interaktiven Prozess auf Augenhöhe und keine Beratung. Der Coach löst also nicht die Probleme für die Betreuer, sondern unterstützt beim Erreichen realistischer Ziele, die zuvor selbst definiert werden oder sich im Verlauf des Prozesses herauskristallisieren.
Ein Coaching sollte grundsätzlich im persönlichen Gespräch in vertrauensvoller Atmosphäre stattfinden. Insoweit sind die Möglichkeiten unseres Verbandes jedoch beschränkt. Der BVfB kann lediglich ein Coaching am Telefon anbieten. In der Regel werden hierfür mehrere Gespräche erforderlich sein.
Das Serviceangebot Coaching wird beim BVfB von einer Mediatorin mit langjähriger Erfahrung im Coachen organisiert, die über 10 Jahre Berufserfahrung als Berufsbetreuerin verfügt.

III. Verfahren

Der Prozess des Coachings ist ausschließlich gesprächsorientiert. Er beginnt mit der telefonischen Kontaktaufnahme über die Servicestelle Coaching und setzt die Formulierung eines Problems voraus. Coaching ist folglich kein „Herumstochern im Nebel“, sondern zielorientiert. In einem ersten Gespräch werden zwischen dem Mitglied und dem Coach einige Regeln vereinbart und geklärt, ob ein Coaching der richtige Weg zur Problembewältigung ist. Anschließend wird ein zeitlicher Rahmen festgelegt, in dem das Coaching stattfinden soll. Außerdem sollen nach Möglichkeit die weiteren Termine abgesprochen werden, damit sich die gecoachte Betreuerin und der Coach auf den weiteren Prozess einstellen und vorbereiten können.