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Mitgliederservice Banking

Grundsätzliches

In der betreuerischen Praxis spielen Geldgeschäfte für Betreute eine sehr große Rolle. Ursprünglich ging der Gesetzgeber im Vormundschaftsrecht davon aus, dass im Mittelpunkt der Vermögensverwaltung das Bargeld steht und nur der nicht aktuell benötigte Teil auf einem Sparbuch angelegt wird. Der elektronische Zahlungsverkehr hatte bereits zu weitgehend bargeldlosem Zahlungsverkehr geführt. Ohne Bankkonto und Onlinebanking ist der Geldverkehr praktisch nicht mehr sinnvoll durchführbar.

Diese Entwickung hat sich durch die Reform des Betreuungsrechts im Jahr 1992 und die Neugestaltung der Vermögensverwaltung in den §§ 1835 - 1860 BGB seit dem 01.01.2023 weiter verschärft.

Die Geschäftsabläufe der Banken haben sich seit dem drastisch verändert. Bankkunden und nicht zuletzt rechtliche Betreuer müssen bei der Umsetzung ihrer Pflichten im Bereich Vermögenssorge über erhebliche Kompetenzen im Umgang mit elektronischen Bankgeschäften verfügen.

Als Beraterin für den Bereich Banking steht Ihnen Frau Doreen Schrötter zur Verfügung. Teilen Sie uns Ihre konkreten Probleme vor Ort mit. Bitte nennen Sie dazu:

  • das konkrete Problem
  • die betreffende Bank und
  • bereits erfolgte Lösungsversuche

Broschüre

 

Doreen Schrötter

Doreen Schroetter

Bankkauffrau, Master of Arts - Social Work, Berufsbetreuerin

Service Banking

  schroetter@bvfbev.de