Mitglieder des BVfB erhalten in der Praxisberatung Hilfestellung bei der Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben durch erfahrene freie Berufsbetreuer mit langjährigem beruflichem Wissen. Oftmals wird eine zweite Meinung zu einer Entscheidung, vor der ein Berufsbetreuer steht, benötigt oder man steht vor einem Problem, welches zuvor noch nicht aufgetreten ist.
Die Praxisberatung erfolgt in der Regel telefonisch unter Nennung ihrer Mitgliedsnummer.
per 0800 1901001
per
In schwierigen Fällen verweisen wir auf die Services Rechtsberatung oder Coaching.
Vorbemerkungen zu den Formularen des BVfB
Es besteht für den Anfangs-, Jahres- und Schlussbericht kein Formularzwang. Soweit Gerichte oder andere Stellen Formulare zur Verfügung stellen, prüfen rechtlich Betreuer, ob sie diese als Arbeitserleichterung verwenden möchten oder für ihre Arbeit als nicht geeignet ansehen.
Die Formulare des BVfB zu den Berichten (§ 1863 BGB) entsprechen den gesetzlichen Vorgaben ab 2023. Sie beinhalten konkrete Formulierungsvorschläge für sich wiederholende oder unproblematische Passagen in den Berichten, die selbstverständlich nur geeignet sind, wenn der jeweilige Gliederungspunkt tatsächlich keiner weiteren Ausführungen bedarf. Die Formulare sollen nicht den Eindruck vermitteln, dass die Berichte losgelöst von der betreuten Person für eine Vielzahl von Fällen unverändert übernommen werden können. Der BVfB ist vielmehr der Auffassung, dass die Beichte individuell auf die zu betreuende Person zugeschnitten sein müssen.
Einsatzkalender der Praxisberatung