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Whistleblowing

Wistleblower

I. Problemstellung

Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sind zur Ausübung ihres Berufes darauf angewiesen, dass sie auf Vorschlag der Betreuungsbehörden von den Betreuungsgerichten regelmäßig Betreuungsfälle übertragen bekommen. Darüber hinaus unterliegt ihre Arbeit der Rechtskontrolle, die durch die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ausgeübt wird. Freiberuflich tätige Betreuer sind folglich in ein staatliches System eingebunden, das faktisch in zahlreichen Fällen ein Abhängigkeitsverhältnis zur Folge hat, das demjenigen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vergleichbar ist.

Diese Ausgangslage führt dazu, dass Hinweise von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern auf Missstände im Betreuungswesen und Kritik an der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht mit dem Risiko verbunden sind, zukünftig von den Betreuungsgerichten und Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl nicht mehr berücksichtigt zu werden. Der BVfB ist in der Vergangenheit von seinen Mitgliedern mehrfach auf (vermeintliche) Missstände im Betreuungswesen aufmerksam gemacht und um Unterstützung gebeten worden. In sämtlichen Fällen stellte sich heraus, dass das jeweilige Mitglied aus Sorge vor einer zukünftigen Nichtberücksichtigung bei der Betreuerbestellung anonym bleiben wollten. Dies hatte zur Folge, dass sich der BVfB - auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds - nicht für dessen Interessen einsetzen konnte.

II. Lösungsansatz

Ziel der Aktivitäten des BVfB ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten auf der einen Seite und Berufsbetreuern auf der anderen Seite zu verbessern. Daher wird der BVfB ab sofort für seine Mitglieder eine Kontakt- und Vermittlungsstelle für Whistleblower einrichten. Eingaben sind bitte schriftlich an die Servicegeschäftsstelle zu richten.

Das Verfahren ist folgendermaßen ausgestaltet.

1. Eingangsprüfung

Jede schriftliche Eingabe wird zunächst auf Plausibilität geprüft. Das setzt die Schilderung eines nachvollziehbaren Sachverhaltes voraus, der eine Kritik am Betreuungswesen beinhaltet, der eine persönliche Erfahrung zugrunde liegt.

2. Sachverhaltsermittlung

Dem Mitglied wird Anonymität zugesichert und garantiert, dass innerhalb von zwei Wochen eine Reaktion des BVfB auf die geäußerte Kritik erfolgt, die in der Regel in einer telefonischen Kontaktaufnahme durch die Geschäftsführung oder eines Mitglieds des Vorstandes bzw. eines Beisitzers besteht. Die Kontaktaufnahme dient der Sachverhaltsermittlung.

3. Vermittlung / Gelegenheit zur Stellungnahme

Führt die Sachverhaltsermittlung dazu, dass nach Ansicht des BVfB konkrete Anhaltspunkte für eine berechtigte Kritik an den Betreuungsbehörden oder den Betreuungsgerichten von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt, wird der BVfB vermittelnd tätig. Dies setzt voraus, dass der kritisierten Betreuungsbehörde bzw. dem Betreuungsgericht in geeigneter Form Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

4. Ergebnis

Ziel des Verfahrens ist es, in Anschluss an diese Stellungnahme in angemessener Zeit (4 Wochen) eine Einigung zwischen dem Mitglied und der kritisierten Betreuungsbehörde / dem kritisierten Betreuungsgericht herbeizuführen. In Einzelfällen behält sich der BVfB vor, auf einen aus seiner Sicht vorliegenden Missstand im Betreuungswesen öffentlich hinzuweisen. Dies dürfte insbesondere in Betracht kommen, wenn keine Reaktion der Behörde bzw. des Gerichts auf die Gelegenheit zur Stellungnahme erfolgt. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils anonym auf der Homepage des BVfB. Sie beinhaltet die Schilderung eines Sachverhaltes - ggf. unter Hinweis auf eine abweichende Darstellung durch die Behörde oder das Gericht - und die Bewertung des Sachverhaltes durch den BVfB.

Was ist ein Whistleblower?

Ein Whistleblower (im deutschen Sprachraum zunehmend auch Hinweisgeber, Enthüller oder Skandalaufdecker) ist eine Person, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen an die Öffentlichkeit bringt. Dazu gehören typischerweise Missstände oder allgemeine Gefahren, von denen der Whistleblower an seinem Arbeitsplatz oder in anderen Zusammenhängen erfährt. Im Allgemeinen betrifft dies vor allem Vorgänge in der Politik, in Behörden und in Wirtschaftsunternehmen.

Die ausführliche Darstellung ist hier nachzulesen.


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Broschüre

 

Whistleblower - Kontakt

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Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an:

  whistleblower@bvfbev.de

oder senden Sie uns Ihre Hinweise per Post an:

BVfB e.V. - Servicegeschäftsstelle
Sachsendorfer Str. 7
03051 Cottbus