Berufsbetreuer / Berufsbetreuerin ist ein Beruf, der erst in Anschluss an eine Registrierung ausgeübt werden kann. Die Registrierung wird bei der Stammbehörde beantragt und setzt neben dem Nachweis der Sachkunde und persönlichen Eignung einen ausreichenden Versicherungsschutz (Berufshaftpflichtversicherung) voraus (vgl. § 23 BtOG – Betreuungsorganisationsgesetz). Der Inhalt der nachzuweisenden Sachkunde und die weiteren Details zum Registrierungsverfahren ergeben sich aus der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). Das Verfahren wird außerdem als Fließdiagramm in unserer Broschüre „Aufgaben und Ziele der selbständigen Berufsbetreuung“ auf den Seiten 12-13 dargestellt.