Coaching
I. Problemstellung
Selbständig tätige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer müssen über eine umfassende Qualifikation verfügen, die sie befähigt, schwierige Betreuungen in ihrer Vielschichtigkeit zu bewältigen. Die Ausbildungen zum Sozialarbeiter, Juristen oder Sozialpädagogen decken jeweils nur einen Ausschnitt der Problemfelder ab, mit denen rechtliche Betreuer in der Praxis konfrontiert werden. Die Politik verhindert derzeit die Schärfung des beruflichen Profils, indem sie eine qualifikationsbezogene gesetzliche Regelung der Berufszulassung verweigert. Hinzu kommt, dass außerhalb einer Bürogemeinschaft oder eines Betreuungsvereins tätige Berufsbetreuer als „Einzelkämpfer“ unterwegs sind und ihnen häufig ein Ansprechpartner fehlt. Die unangemessene Vergütung wird außerdem auch in Zukunft dazu führen, dass Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer aus wirtschaftlicher Not zu viele Betreuungen übernehmen. Insbesondere letzteres führt nach den Erfahrungen des BVfB e.V. in der Regel zu einer großen Unzufriedenheit im Beruf und kann im Extremfall psychische Erkrankungen zur Folge haben.
II. Lösungsansatz
Rechtliche Betreuer sind auf Grund einer berufsbedingt naheliegenden Fähigkeit zur Selbstreflektion besonders gut für ein Coaching geeignet. Coaching im Beruf ist „Hilfe zur Selbsthilfe“. Es beinhaltet einen interaktiven Prozess auf Augenhöhe und keine Beratung. Der Coach löst also nicht die Probleme für den Klienten, sondern unterstützt bei dem Erreichen selbstgewollter, realistischer Ziele, die der Klient selbst definiert, die sich aber auch erst im Verlauf des Prozesses herauskristallisieren können.
Ein Coaching sollte grundsätzlich im persönlichen Gespräch in vertrauensvoller Atmosphäre stattfinden. Insoweit sind die Möglichkeiten unseres Verbandes jedoch beschränkt. Der BVfB kann lediglich ein Coaching am Telefon anbieten. In der Regel werden hierfür mehrere Gespräche erforderlich sein.
Das Serviceangebot Coaching wird beim BVfB von einer Mediatorin mit langjähriger Erfahrung im Coachen organisiert, die über 10 Jahre Berufserfahrung als Berufsbetreuerin verfügt. Die weiteren Coaches verfügen über langjährige Berufserfahrung als selbständig tätige rechtliche Betreuer.
III. Verfahren
Der Prozess des Coachings ist ausschließlich gesprächsorientiert. Er beginnt mit der telefonischen Kontaktaufnahme über die Servicestelle Coaching und setzt die Formulierung eines Problems voraus. Coaching ist folglich kein „Herumstochern im Nebel“, sondern zielorientiert. In einem ersten Gespräch werden zwischen dem Mitglied und dem Coach einige Regeln vereinbart und geklärt, ob ein Coaching der richtige Weg zur Problembewältigung darstellt. Anschließend wird ein zeitlicher Rahmen festgelegt, in dem das Coaching stattfinden soll. Außerdem sollen nach Möglichkeit die weiteren Termine abgesprochen werden, damit sich der gecoachte Betreuer und der Coach auf den weiteren Prozess einstellen und vorbereiten können.