Mitgliedsbeiträge & Beitragsordnung
Für Mitglieder des BVfB e.V. werden folgende Jahresbeiträge erhoben:
- Ordentliche Mitglieder | 145,00 € |
- Ordentliche Mitglieder ermäßigt | 75,00 € |
- Fördermitglieder mindestens | 75,00 € |
- Mitglieder deren Ehe- /Lebenspartner ebenfalls Mitglied im BVfB sind |
125,00 € |
- Die Mitgliedsbeiträge werden am 15.01. eines Jahres fällig.
- Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag wird von ordentlichen Mitgliedern im Jahr ihres Beitritts erhoben.
- Erfolgt der Beitritt nach dem 30.06. eines Jahres halbiert sich der Mitgliedsbeitrag.
- Ordentliche Mitglieder, von denen vor Inkrafttreten dieser Beitragsordnung der ermäßigte Mitgliedsbeitrag erhoben worden ist, zahlen ab dem 01.01.2024 den vollen Mitgliedsbeitrag (145,00 Euro).
- Hat das Mitglied dem Verband keine Einzugsermächtigung erteilt, werden zusätzlich 3,50 Euro für den Verwaltungsaufwand berechnet.
- Die Mahnkosten betragen 3,00 Euro je schriftlicher Mahnung. Rückbuchungskosten mangels Kontodeckung trägt das Mitglied.
- Gerichtsstand ist Berlin.
- Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft.