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Mitgliedsbeiträge & Beitragsordnung

Für Mitglieder des BVfB e.V. werden folgende Jahresbeiträge erhoben:

 

 Mitgliedsbeiträge beschlossen am 14.11.2024            bis 31.12.2024  ab 01.01.2025  ab 01.01.2027  ab 01.01.2029
- Ordentliche Mitglieder 145,00 € 195,00 € 215,00 € 235,00 €
- Ordentliche Mitglieder ermäßigt   75,00 €   95,00 € 105,00 € 115,00 €
- Fördermitglieder mindestens   75,00 €   95,00 € 105,00 € 115,00 €
- Mitglieder deren Ehe- /Lebenspartner
  ebenfalls Mitglied im BVfB sind
125,00 € 165,00 € 180,00 € 195,00 €
  1. Die Mitgliedsbeiträge werden am 15. Januar eines Jahres fällig.
  2. Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag wird von ordentlichen Mitgliedern im Jahr ihresBeitritts erhoben.
  3. Erfolgt der Beitritt nach dem 30. Juni eines Jahres halbiert sich der Mitgliedsbeitrag.
  4. Hat das Mitglied dem Verband kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden zusätzlich 3,50 Euro für den Verwaltungsaufwand berechnet.
  5. Die Mahnkosten betragen 3,00 Euro je schriftlicher Mahnung. Die zweite Mahnung und weitere schriftliche Mahnungen sind frühestens 4 Wochen nach der letzten Mahnung zulässig. Rückbuchungskosten mangels Kontodeckung trägt das Mitglied.
  6. Gerichtsstand ist Berlin (Amtsgericht Charlottenburg).
  7. Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Ilona Schilensky

Ilona Schilensky

Geschäftsstellenleiterin

Service

  0800 1901000
  0800 1901009
  servicebuero@bvfbev.de

Christiane Dube

Christiane Dube

Servicegeschäftsstelle

Mitarbeiterin

  0800 1901000
  0800 1901009
  servicebuero@bvfbev.de

Broschüre