Mitgliedsbeiträge & Beitragsordnung
Für Mitglieder des BVfB e.V. werden folgende Jahresbeiträge erhoben:
Mitgliedsbeiträge beschlossen am 14.11.2024 | bis 31.12.2024 | ab 01.01.2025 | ab 01.01.2027 | ab 01.01.2029 |
- Ordentliche Mitglieder | 145,00 € | 195,00 € | 215,00 € | 235,00 € |
- Ordentliche Mitglieder ermäßigt | 75,00 € | 95,00 € | 105,00 € | 115,00 € |
- Fördermitglieder mindestens | 75,00 € | 95,00 € | 105,00 € | 115,00 € |
- Mitglieder deren Ehe- /Lebenspartner ebenfalls Mitglied im BVfB sind |
125,00 € | 165,00 € | 180,00 € | 195,00 € |
- Die Mitgliedsbeiträge werden am 15. Januar eines Jahres fällig.
- Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag wird von ordentlichen Mitgliedern im Jahr ihresBeitritts erhoben.
- Erfolgt der Beitritt nach dem 30. Juni eines Jahres halbiert sich der Mitgliedsbeitrag.
- Hat das Mitglied dem Verband kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden zusätzlich 3,50 Euro für den Verwaltungsaufwand berechnet.
- Die Mahnkosten betragen 3,00 Euro je schriftlicher Mahnung. Die zweite Mahnung und weitere schriftliche Mahnungen sind frühestens 4 Wochen nach der letzten Mahnung zulässig. Rückbuchungskosten mangels Kontodeckung trägt das Mitglied.
- Gerichtsstand ist Berlin (Amtsgericht Charlottenburg).
- Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.