I.
Der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) versteht sich als Interessenvertreter der selbständig tätigen Berufsbetreuer und nicht als Vermittler zwischen den Interessen der am Diskussionsprozess über das Betreuungswesen beteiligten Verbände und Personengruppen.
Zur Erreichung seiner Ziele und zur Weiterentwicklung des Betreuungswesens hält der BVfB einen ständigen konstruktiven Austausch mit sämtlichen Verbänden, Interessenvertretern und Personengruppen, die sich an der Diskussion über das Betreuungswesen beteiligen, für sinnvoll und erforderlich, was unter anderem durch seine Aktivitäten im „Kasseler Forum“ zum Ausdruck kommt, in dem die gemeinsamen Positionen der Verbände gegenüber der Politik ausgelotet und formuliert werden sollen.
II.
Der BVfB versteht rechtliche Betreuung in erster Linie als einen Beruf, der sich auf Grund geänderter gesellschaftlicher und rechtlicher Verhältnisse, dem Rückzug des Staates aus der Betreuung (Stichwort: Behördenbetreuer) sowie eines gestiegenen Bedarfs in den neunziger Jahren etabliert hat. Dass rechtliche Betreuung auch ehrenamtlich durch Angehörige oder vereinzelt durch Fremdbetreuer erfolgt, steht der Anerkennung der Tätigkeit als Beruf nicht entgegen.
Beschluss der Mitgliederversammlung des BVfB e.V. vom 28.09.2012
Präambel
Zur Erfüllung des satzungsgemäßen Verbandszweckes des Bundesverband freier Berufsbetreuer orientiert sich der Vorstand an berufspolitischen Leitlinien. Er misst daran das bestehende Betreuungsrecht, eigene Änderungsbestrebungen und Bestrebungen Dritter. Der BVfB e.V. arbeitet dazu in (geeigneten) Organisationen mit und geht Bündnisse ein, wenn es der Beförderung der Verbandsinteressen dient.
Beschluss der Mitgliederversammlung des BVfB e.V. vom 08.10.2010
Präambel
Zur Erfüllung des satzungsgemäßen Verbandszweckes des BVfB e.V. wird die Vorstandsarbeit für den Zeitraum 2010 bis 2012 auf drei Schwerpunkte ausgerichtet. Der Vorstand orientiert sich dabei an berufspolitischen Leitlinien. Er misst daran das bestehende Betreuungsrecht, eigene Änderungsbestrebungen und Bestrebungen Dritter. Der BVfB e.V. arbeitet dazu in (geeigneten) Organisationen mit und geht Bündnisse ein, wenn es der Beförderung der Verbandsinteressen dient.