Berufspolitische Schwerpunkte und Leitlinien des BVfB für den Zeitraum 2010 bis 2012
Beschluss der Mitgliederversammlung des BVfB e.V. vom 08.10.2010
Präambel
Zur Erfüllung des satzungsgemäßen Verbandszweckes des BVfB e.V. wird die Vorstandsarbeit für den Zeitraum 2010 bis 2012 auf drei Schwerpunkte ausgerichtet. Der Vorstand orientiert sich dabei an berufspolitischen Leitlinien. Er misst daran das bestehende Betreuungsrecht, eigene Änderungsbestrebungen und Bestrebungen Dritter. Der BVfB e.V. arbeitet dazu in (geeigneten) Organisationen mit und geht Bündnisse ein, wenn es der Beförderung der Verbandsinteressen dient.
Berufspolitische Schwerpunkte
1. Professionalisierung
2. Existenzsicherung
3. Fachliche Unabhängigkeit
Berufspolitische Leitlinien
1. Professionalisierung bedeutet aus der Sicht des BVfB e.V. die Sicherung einer hohen Fachlichkeit und Qualität der Betreuungsarbeit und die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der freien rechtlichen Betreuer.
2. Existenzsicherung bedeutet aus der Sicht des BVfB e.V., die Schaffung und Sicherung von Rahmenbedingungen, welche freien rechtlichen Betreuer nach § 1896 BGB ermöglicht, einer stabilen Vollerwerbstätigkeit nachgehen zu können.
3. Fachliche Unabhängigkeit beruflicher rechtlicher Betreuer bedeutet, dass die konkrete Betreuungsführung nur der Rechtsaufsicht unterliegt. Berufsbetreuer haben einen Anspruch gegenüber Gerichten und Gesetzgeber auf Schutz vor sachfremden Einflüssen Dritter.
Die Mitglieder des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer fordern in diesem Sinne vom Gesetzgeber:
- gesetzliche Regelung von Eignungskriterien für alle beruflichen rechtlichen Betreuer
- die Anerkennung der beruflichen Betreuung durch den Gesetzgeber als eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Betreuten und der Allgemeinheit
- die Entwicklung beruflicher Standards der rechtlichen Betreuung zu fördern und diese bei der Beurteilung der Qualität der konkreten Betreuertätigkeit als Maßstab heranzuziehen
- einen geeigneten Hochschulabschluss als Berufszulassungsvoraussetzung für rechtliche Betreuer bei Gewährleistung ausreichender Übergangsregelungen vorzuschreiben
- dass die Vergütung als netto - Betrag zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer auszuweisen, um die 3%-ige Kürzung der Vergütung durch die Umsatzsteuererhöhung rückgängig zu machen und um weitere Kürzungen durch absehbare Umsatzsteuererhöhungen zu verhindern
- dass der Stundensatz um weitere 10,5 % erhöht wird, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust der Vergütung seit 01.07.2005 auszugleichen
- dass berufliche Betreuer bei Übernahme gescheiterter ehrenamtlicher Betreuungen Zeitaufschläge wie bei einer Erstbetreuung erhalten
- dass bei Vorliegen einer psychisch Erkrankung der Betreuten Person (ICD 10 F 04 bis F69) die Zeitpauschale um eine Stunde pro Monat erhöht wird um dem Betreuten die notwendige persönliche Betreuung zukommen lassen zu können
- dass die Vergütung für die Betreuung vermögender Betreuter aus der Staatskasse geleistet wird und im Nachgang durch das Gericht gegenüber dem Betreuten geltend gemacht wird um konfliktträchtige Inkassomaßnahmen des Betreuers gegen den Betreuten zu vermeiden.
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