Berlin, den 23.09.2024
Am 16. September veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern. Spontan löste der Entwurf eine Welle der Entrüstung aus. Ihm war eine Evaluierung des im Jahr 2019 reformierten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes vorausgegangen. Am 01.01.2023 war außerdem das Gesetz zur Reform des Vormünder- und Betreuungsrechts in Kraft getreten, mit dem das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten gestärkt und die Qualität in der rechtlichen Betreuung verbessert werden sollte. Es beinhaltet zahlreiche neue Verpflichtungen für Berufsbetreuer, die insgesamt eine erhebliche Mehrbelastung vor allem für selbständige Berufsbetreuer zur Folge hat.
Berlin, den 24.04.2024
Der Betreuungsgerichtstag (BGT) kritisiert in seinem Positionspapier vom 16. April 2024 den Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes vom 08.11.2023 und vertritt die Auffassung, dass eine Zwangsbehandlung auch in Zukunft unzulässig sein soll, wenn sie nicht in einem stationären Krankenhaus stattfindet. Der Bundegerichtshof hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob es mit der Schutzpflicht des Staates unvereinbar ist, dass die Einwilligung rechtlicher Betreuer in eine Zwangsbehandlung die Durchführung der Maßnahme in einem Krankenhaus auch dann voraussetzt, wenn aus medizinischer Sicht die Behandlung gleichermaßen in der Einrichtung durchgeführt werden kann, in der die betroffene Person lebt und mit der Verbringung der Person in das Krankenhaus gesundheitliche Beeinträchtigungen verbunden sind. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.
Berlin, den 01.06.2023
Die Justizminister der Länder sind auf ihrem Treffen in Berlin in der vergangenen Woche einmal mehr den finanziellen Problemen freiberuflich tätiger Betreuer aus dem Weg gegangen, indem sie sich mit dem vom Kasseler Forum verbändeübergreifend dringend geforderten Inflationsausgleich nicht befasst haben. „Das ist schon äußerst irritierend, weil wir aus Nordrhein-Westfalen das eindeutige Signal erhalten hatten, man wolle sich im Mai mit der Problematik befassen. Bei uns entsteht immer mehr der Eindruck, dass es im gesamten Betreuungswesen nur um die betreuten Menschen, das Ehrenamt und die Betreuungsvereine geht. Freiberufler werden in der Politik weitestgehend ignoriert.“ äußerte sich der 1. Vorsitzende des BVfB - Walter Klitschka - zu den enttäuschenden Ergebnissen der Konferenz.
Hierzu passen die Beschlüsse, die auf der Justizministerkonferenz gefasst worden sind:
Düsseldorf, den 21.02.2023
Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Benjamin Limbach, hat in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, Walter Klitschka, signalisiert, dass angesichts der Preis- und Lohnentwicklung eine zügige Anpassung der Vergütung für rechtliche Betreuer an die zwischen den Tarifparteien für den Öffentlichen Dienst vereinbarten Entgelte befürwortet wird. Der Vorschlag wird allerdings auf Landesebene zuvor mit dem Finanzministerium abzustimmen sei. Immerhin forderten die Gewerkschaften Anfang Oktober Entgelterhöhungen für den Öffentlichen Dienst von 10,5 %, so dass eine Umsetzung des Vorschlages eine deutliche „Finanzspritze“ bedeuten würde.
An dem Gespräch nahmen von Seiten des Ministeriums der Leiter der Abteilung II Ministerialdirigent Dr. Andreas Christians und der stellvertretende Referatsleiter Dr. Joerg Kraemer und von Seiten des BVfB als weiteres Vorstandsmitglied Matthias Belke-Zeng teil. Neben einer zügigen Gesetzesinitiative der Länder ging es auch um die Frage nach einer weiteren Vergütungserhöhung im Zuge der Reform des Betreuungsrechts. Insoweit bestand Einigkeit,
Berlin, den 11.07.2022
Der Bundesrat hat dem Entwurf des Bundesjustizministeriums für eine Betreuerregistrierungsverordnung in modifizierter Form zugestimmt und damit die fachlichen Voraussetzungen für den Berufseinstieg noch weiter abgesenkt. „Das ist eine ängstliche Entscheidung und Angst ist bekanntlich ein schlechter Berater. Vor lauter Sorge, keine rechtlichen Betreuer mehr zu finden, gefährdet der Bundesrat die Qualität in der rechtlichen Betreuung.“ äußerte sich Walter Klitschka - 1. Vorsitzender des BVfB - zu der halbherzigen Entscheidung des Bundesrates. Anlass zur Kritik ist vor allem die Möglichkeit, erneut über die ehrenamtliche Tätigkeit in den Beruf einzusteigen; ein Weg der nach jahrelangen Diskussionen unter Experten als überholt und nicht mehr zeitgemäß gilt. Außerdem wird der Bundesrat voraussichtlich durchsetzen, dass Absolventen bestimmter Studiengänge ohne weiteren Nachweis fachlicher Qualifikationen Berufsbetreuer werden können und der Quereinstieg in den Beruf weiter erleichtert wird. „Das sind zwar exakt dieselben Vorschläge, die wir bereits 2018 dem Bundesjustizministerium gemacht haben; aber insgesamt ist der Sachkundenachweis nunmehr derart verwässert und durchlöchert, dass die zu erfüllenden Mindestanforderungen keine ausreichende Qualität mehr in der rechtlichen Betreuung gewährleisten.“ fasste Walter Klitschka seine Bewertung der Entscheidung des Bundesrates weiter zusammen.
Unklar bleiben des Weiteren die Anforderungen an die Prüfung der Sachkunde.
Berlin, den 11.03.2021
Auf fachlicher Ebene war es dem Bund gelungen, alle Beteiligten im Betreuungswesen an einen Tisch zu holen. Als Ergebnis eines umfassenden Diskussionsprozesses brachte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 18.11.2020 in den Bundestag ein, der von den Verbänden mitgetragen werden konnte. Dieser mühsam ausgehandelte Kompromiss wird nun durch die Lander infrage gestellt, obwohl diese seinerzeit an dem Diskussionsprozess beteiligt waren.
Am 05. März 2021 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung zugestimmt. Auf Druck der Länder werden darin die Anforderungen für die Registrierung rechtlicher Betreuer weiter heruntergeschraubt. Fundierte Kenntnisse im Betreuungs- und Verfahrensrecht sollen für den Nachweis der Sachkunde nicht mehr erforderlich sein. Dies widerspricht dem Rat von Experten und dem Zweck des Reformvorhabens insgesamt; nämlich die Qualität in der rechtlichen Betreuung zu steigern. Denn Qualität in der rechtlichen Betreuung setzt eine gute Ausbildung voraus.
Berlin, 23.02.2021
Sehr geehrter Herr Minister,
der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) vertritt die Interessen selbständig tätiger Berufsbetreuer. In Deutschland üben ca. 16.100 Personen den Beruf rechtlicher Betreuer aus, von denen nach einer Schätzung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik über 80% freiberuflich tätig sind.
Mit Verärgerung hat der BVfB einer Pressemitteilung Ihres Hauses vom 19. Februar entnommen, dass im Land Nordrhein-Westfalen offenbar Betreuungsrichter und Rechtspfleger ein Impfangebot erhalten sollen; rechtliche Betreuer hingegen nicht.
Der Bund hat für die Länder verbindlich festgelegt, dass in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden, Schutzimpfungen mit höchster Priorität durchzuführen sind.
Berlin, 23.02.2021
Sehr geehrter Herr Minister,
der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) vertritt die Interessen selbständig tätiger Berufsbetreuer. In Deutschland üben ca. 16.100 Personen den Beruf rechtlicher Betreuer aus, von denen nach einer Schätzung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik über 80% freiberuflich tätig sind.
Wir halten wenig davon, wenn sich Berufsgruppen im Zuge der geplanten Änderungen der Coronaimpfverordnung bei der Festlegung der Prioritäten meinen „vordrängeln“ zu müssen. Allerdings haben wir etwas dagegen, wenn einige Bundesländer die Vorgaben des Bundes missachten bzw. abwegige Reihenfolgen bei den Angeboten für eine Schutzimpfung festlegen.
Während nach unserem Kenntnisstand in Süddeutschland rechtlichen Betreuern zusammen mit Betreuungsrichtern eine Schutzimpfung mit höchster Priorität angeboten wird, scheint man einer Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zufolge, in Nordrhein-Westfalen vorrangig Rechtspflegern ein entsprechendes Angebot unterbreiten zu müssen; rechtlichen Betreuern aber nicht. Abgesehen davon, dass diese landesspezifischen Unterschiede in der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen, halten wir die in Nordrhein-Westfalen festgelegte Reihenfolge für verantwortungslos und nicht mehr vermittelbar.
Kiel, 19. August 2020:
Nach gerade einmal gut 100 Tagen im Amt, setzte Claus Christian Claussen, Minister für Justiz, Europa und Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein eine Tradition seiner Vorgängerin, Frau Sütterlin-Waack, fort und traf sich mit Vertretern der Berufsverbände zur Fortsetzung des Dialoges zur Reform des Betreuungsrechts.
Im Mittelpunkt des Gesprächs stand das Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer, das in dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vorgesehen ist.
Berlin, den 29. Juni 2020 -
In der vergangenen Woche wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts veröffentlicht. Die Verbände und Experten haben bis zum 10. August Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Sollte der Entwurf Gesetz werden, wäre damit eine deutliche Aufwertung der Tätigkeit von Berufsbetreuern und des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten verbunden. Zukünftig würde eine Registrierung für Berufsbetreuer erfolgen, die von einem Sachkundenachweis und der persönlichen Eignung abhängig gemacht würde.
„Für uns ist das der zentrale Aspekt in dem Gesetzesentwurf. Die Zulassung zum Beruf soll von fachlichen Kriterien abhängig gemacht werden und die Prüfungen von Berufsbetreuern durch die Behörden, die bislang ohne Rechtsgrundlage erfolgen, fänden damit endlich ihr Ende.“ äußerte sich Herr Klitschka, der erste Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer.