Erkner, 16. November 2018 - Never change a winning team: Walter Klitschka, Ramona Möller und Doreen Schrötter werden auch weiterhin den Bundesverband freier Berufsbetreuer führen. Mit überwältigender Mehrheit hat die Mitgliederversammlung am vergangenen Freitag den „alten“ Vorstand im Amt bestätigt.
„Die Kontinuität im Verband tut uns gut“
meinte Herr Klitschka nach seiner Wiederwahl. Zu Beisitzern wählte die Mitgliederversammlung Regina Herrmann, Svetlana Sonnenberg und André Kube in den erweiterten Vorstand.
Erkner, 16. November 2018 - In der Mitgliederversammlung äußerte sich der erste Vorsitzende des BVfB - Herr Walter Klitschka - optimistisch zu der Frage, wann mit einer Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer zu rechnen ist. Das BMJV hatte signalisiert, dass die Vergütungsfrage vorgezogen wird und zeitnah erfolgen soll, so wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen.
„Man kann nie sicher sein, aber wir rechnen mit einer Vergütungserhöhung im kommenden Frühjahr; spätestens im Sommer 2019“
erklärte Herr Klitschka.
Berlin, 08. November 2018 - Der BVfB reagierte prompt auf einen Beitrag in der Abendschau vom 07.11.2018, in dem nochmals von der Anregung des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf die Rede war, für den Eigentümer eines verwahrlosten Hauses eine rechtliche Betreuung anzuordnen. Der rbb hatte berichtet, dass nach mehreren Versuchen, einen Eigentümer dazu zu bewegen, seine Immobilie wirtschaftlich zu nutzen, die Bezirksbürgermeisterin eine Art Vormundschaft für den Eigentümer angeregt habe.
Endlich haben wir Gewissheit: Zeitnah heißt im Behörden- und Amtsdeutsch mehrere Jahre.
Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag bekanntermaßen eine zeitnahe angemessene Anpassung der Betreuervergütung angekündigt. Zu diesem Vorhaben haben sich nun die Justizminister in einem Beschluss auf der Frühjahrskonferenz geäußert und erneut eine zeitnahe und qualitätsbezogene Vergütungsanpassung angekündigt, die nicht isoliert von der laufenden Strukturdebatte erfolgen dürfe. Im Klartext bedeutet das: Da das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zunächst eine breit angelegte Debatte zu den beiden Studien zur Qualität in der rechtlichen Betreuung und zum Erforderlichkeitsgrundsatz plant, die frühestens im Herbst 2019 enden wird, ist eine Erhöhung der Betreuervergütung bis Mitte 2020 nahezu ausgeschlossen und auch in dieser Legislaturperiode alles andere als sicher.
Die Bundesregierung hat auf die vom BVfB initiierte Kleine Anfrage der F.D.P. Fraktion zur Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer substanzlos reagiert:
Die Beantwortung von sieben Fragen zu diesem Thema sind der Bundesregierung gerade einmal drei Sätze Wert, die sich im Wesentlichen auf den Inhalt des Koalitionsvertrages und die Mitteilung beschränken, man führe Gespräche mit den Ländern. Welche Position die Bundesregierung in diesen Gesprächen vertritt und wie sie gedenkt, diese durchzusetzen, bleibt unklar.
Die FDP hat jetzt eine Anfrage des BVfB zur Vergütungsanpassung aufgegriffen und eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.
Der BVfB ist äußerst irritiert über die Äußerungen der Justizministerin Katy Hoffmeister von Mecklenburg-Vorpommern in der Welt am Sonntag. Die Ministerin führt den Kostenanstieg in Betreuungssachen auf die zunehmende Intensität pro Einzelfallbetreuung zurück.
Das ist nicht nachvollziehbar, da eine rechtliche Betreuung pauschal vergütet wird.
„Egal wie viel ein Betreuer im Monat arbeitet, er bekommt für jeden Fall eine vorher feststehende Pauschale.“
stellte der Vorsitzende Walter Klitschka daher auch umgehend richtig und wies darauf hin, dass allein der Anstieg der Betreuungsfälle die Kostensteigerungen begründe. Insoweit dürfe der Staat die Augen nicht davor verschließen, dass offenbar immer mehr Menschen auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Im Koalitionsvertrag wurde jetzt vereinbart, dass die Regierungskoalition die Vergütung für Betreuer „angemessen“ erhöhen möchte.
Seite 133:
„Betreuungsrecht und Selbstbestimmung (…) Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen.“
In der Koalitionsvereinbarung wird die Auswahl und die Kontrolle von Betreuern als Anliegen ausdrücklich erwähnt.
Seite 133 der Koalitionsvereinbarung:
„(…) sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern (…)“
Rechtslage bei erteilten Auftrag für Umsatzsteuer-Erstattungsantrag geklärt
Der Hinweis an den eigenen Steuerberater auf die BtDirekt-Beiträge, mit denen bereits im Jahr 2010 ein Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch ab dem 1.7.2005 erläutert wurde, begründet eine Haftung des Steuerberaters für entgangene Erstattungsbeträge, wenn dieser den Erstattungsanspruch fehlerhaft geltend gemacht hat. Dies entschied das Landgericht München in einem Haftungsprozess eines BVfB-Mitgliedes gegen seinen ehemaligen Steuerberater am 13.11.2015 (4 O 23715/14).