Bundesregierung antwortet substanzlos
Die Bundesregierung hat auf die vom BVfB initiierte Kleine Anfrage der F.D.P. Fraktion zur Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer substanzlos reagiert:
Die Beantwortung von sieben Fragen zu diesem Thema sind der Bundesregierung gerade einmal drei Sätze Wert, die sich im Wesentlichen auf den Inhalt des Koalitionsvertrages und die Mitteilung beschränken, man führe Gespräche mit den Ländern. Welche Position die Bundesregierung in diesen Gesprächen vertritt und wie sie gedenkt, diese durchzusetzen, bleibt unklar.
Die Erhöhung der Vergütung für Berufsbetreuer war bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode im Bundestag beschlossen worden und scheiterte an der Blockadehaltung der Länder. Als Argument zog man sich auf die Position zurück, die vom BMJV in Auftrag gegebene Studie zur Qualität in der rechtlichen Betreuung läge noch nicht vor. Nachdem die seit November 2017 vorliegende Studie nun ergeben hat, dass Berufsbetreuer durchschnittlich lediglich 3,3 Stunden monatlich vergütet bekommen, obwohl sie tatsächlich 4,1 Stunden im Monat arbeiten und daher eine Anhebung der Stundenansätze in der Studie ausdrücklich gefordert wird, gehen den Ländern die Argumente aus.
Um die Vergütungserhöhung weiter auf die lange Bank schieben zu können, versucht man nun, die erforderliche Anhebung der Stundenansätze mit der Diskussion über Qualität in der rechtlichen Betreuung insgesamt zu verknüpfen. Der BVfB befürchtet, dass hierdurch der bevorstehende Diskussionsprozess erheblich belastet wird.
Die Leidtragenden sind die Berufsbetreuer und die Betreuten. Denn Letztere werden sich auf eine weiter sinkende Qualität in der rechtlichen Betreuung einstellen müssen. Ob hierdurch die von der Politik immer wieder betonte Wahrung der Behindertenrechte gewährleistet wird, darf ernsthaft bezweifelt werden.
Antwort auf die kleine Anfrage