Mitgliedschaft in Verbänden
Betreuungsgerichtstag (BGT e.V.)
Der Betreuungsgerichtstag e. V. ist ein Fachverband, der sich als Forum des Dialogs aller am vormundschaftsgerichtlichen Verfahren und der rechtlichen Betreuung beteiligten Personen versteht. Mitglieder des BGT e.V. sind Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, ehrenamtliche und selbständigen Betreuer, Mitarbeiter der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine sowie Menschen mit sozialen, pflegerischen und ärztlichen Berufen. Gegründet wurde er als VGT e.V. 1988 (Umbenennung 2010 in BGT e.V.) von Vormundschaftsrichtern, um eine Rechtsreform zu unterstützen, die psychisch kranke und geistig behinderte Menschen als Träger der Grundrechte wahrnahm, die das Menschenbild des Grundgesetzes konkretisieren.
Der BGT sieht seine Aufgaben in der kritischen Begleitung der Weiterentwicklung und der Anwendungspraxis des Betreuungsrechts und der Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG), in der Förderung der Zusammenarbeit und der Fortbildung der beteiligten Berufsgruppen, in der Unterstützung des Dialogs mit Lehre und Forschung und in der Information der Öffentlichkeit.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. mit Sitz in Berlin ist der Zusammenschluss der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit. Er ist ein eingetragener Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist. Gegründet wurde er 1880. Nach seiner geltenden Satzung fördert er Bestrebungen auf dem Gebiet der sozialen Arbeit, insbesondere der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe in der Bundesrepublik Deutschland. Praktische Sozialarbeit ist nicht Aufgabe des Vereins, sondern die seiner Mitglieder.
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