Berlin, den 23. April 2020 -
Spätestens ab kommendem Montag können Berufsbetreuer, die angesichts der Coronakrise in den letzten Wochen Probleme bei der Kinderbetreuung hatten, in einigen Bundesländen aufatmen. Berlin und Baden-Württemberg haben bereits gesetzliche Betreuer ausdrücklich in die Liste der systemrelevanten Berufe aufgenommen. „Für einige unserer Mitglieder war das ein ganz wichtiger Punkt.Denn es ist als Freiberufler kaum machbar, die Berufsausübung und die Kinderbetreuung auf Dauer gleichzeitig zu stemmen,
Berlin, den 08. April 2020 - Mit deutlichen Worten schloss sich Walter Klitschka, der Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, der Auffassung der Berliner Datenschutzbeauftragten an. Diese hatte in ihrem Jahresbericht 2019 (Finanzen: Kapitel 10.5. Seite 154) die Praxis einer Bank für rechtswidrig erklärt, die für den Nachweis der Stellvertretungsbefugnis von einem Berufsbetreuer die Vorlage des Beschlusses über die Betreuerbestellung verlangt hatte. In den Gerichtsbeschlüssen werden nämlich die Erkrankungen oder Behinderungen genannt, die ursächlich für die Einrichtung einer Betreuung sind und diese schutzwürdige Information benötigen die Banken nicht. Rechtliche Betreuer legitimieren sich gegenüber Behörden, Ärzten, Kreditinstituten und sonstigen Dritten mit dem Betreuerausweis. Zu diesem Zweck wird der Ausweis erstellt und den Betreuern ausgehändigt.
Soeben hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 07. Juni 2019 dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung zugestimmt. Damit ist die entscheidende Hürde vor dem Inkrafttreten des Gesetzes genommen und ist mit einer Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer noch in diesem Sommer zu rechnen. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ist nun von der Ausgabe des Gesetzes im Bundesgesetzblatt abhängig. Voraussichtlich wird das neue Vergütungsrecht dann ab dem 01.07.2019 oder 01.08.2019 zur Anwendung kommen.
„Heute ist ein guter Tag für unseren Beruf!“ äußerte sich Walter Klitschka, der erste Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer spontan zur Zustimmung des Bundesrates.
Trotz Kritik an einzelnen Aspekten des Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung (19/8694) begrüßen die Betreuerverbände die darin vorgesehene Erhöhung. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 6. Mai 2019, betonten die als Sachverständige geladenen Verbändevertreter in ihren Stellungnahmen, die Anpassung sei angesichts der Schließung von Betreuungsvereinen und Betreuungsbüros kurzfristig dringend erforderlich, könne aber nur ein erster Schritt sein.
Walter Klitschka, erster Vorsitzender des Bundesverbands freier Berufsbetreuer (BVfB), warnte vor einem Aussterben des Berufs,
Verschiebung der notwendigen Vergütungsanpassung auf den 01.01.2020 gefährdet Vereine und Berufsbetreuer
Berlin, 12.04.2019
Bundestag und Bundesrat haben jetzt in den jeweils ersten Lesungen über die Vergütungsanpassung beraten. Hierbei herrscht Einigkeit darüber, dass Betreuer eine gesellschaftlich wertvolle Arbeit machen und dies auch entsprechend vergütet werden muss. Grundsätzlich gibt es also keinen Dissens. Allerdings macht der Bundesrat zwei Haupteinwände, die in der Rede des Justizministers von NRW - Herrn Biesenbach (vgl. BTDirekt – Berufspolitik vom 15.04.) - zusammengefasst wurden:
- Selbstbestimmung darf den Fürsorgegedanken nicht verdrängen -
Frankfurt am Main, 29. März 2019
Am 28. und 29. März fand in der Frankfurt University of Applied Sciences der vom Netzwerk rechtliche Betreuung Hessen initiierte Kongress „Rechtliche Betreuung - Auf dem Weg zu neuer Qualität und Anerkennung“ statt, der unter anderem von den beiden Berufsverbänden, dem Hessischen Ministerien der Justiz, dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, dem Betreuungsgerichtstag e.V. und den kommunalen Spitzenverbänden unterstützt wurde.
Berlin, 27. Februar 2019 - Heute hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung von Justizministerin Katarina Barley (SPD) beschlossen. Kern des Entwurfs ist die Erhöhung der Vergütung von gerichtlich bestellten Betreuern in der gesetzlichen Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln. Dazu erklärt der Abgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für das Betreuungsrecht der SPD-Bundestagsfraktion:
Düsseldorf, 18. Februar 2019 - Auf der 29. Sitzung des Rechtsausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen fand am 12.02.2019 die öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur Vergütung von Berufsbetreuern statt. Für den Bundesverband freier Berufsbetreuer nahm als Sachverständige die zweite Vorsitzende des Verbandes - Frau Ramona Möller - teil, der es vor allem darum ging, auf die Situation selbständiger Berufsbetreuer hinzuweisen.
Berlin, 18. Februar 2019 - Kurz nach der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes zur Anpassung der Betreuervergütung hatte die Justizministerin des Landes Schleswig-Holstein, Frau Sütterlin-Waack, Verbandsvertreter zu einem Gespräch nach Kiel eingeladen. Für den BVfB nahmen der erste Vorsitzende - Herr Walter Klitschka - und das Vorstandsmitglied Frau Swetlana Sonnenberg - zugleich in ihrer Funktion als BVfB-Regionalbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein - an dem Gespräch teil.
„Wir gehen davon aus, dass der Bund diesmal frühzeitig mit den Ländern die Grenzen des Machbaren ausgetestet hat und es keinen Spielraum mehr für Verhandlungen gibt!“
Nach der Diskussion mit den Verbänden und Fachleuten hat das BMJV jetzt einen Referentenentwurf zur Vergütungsanpassung vorgelegt. Es wird keine zwei Komponenten in der Vergütungsfestsetzung mehr geben: Stundenansatz und Stundensatz sollen wegfallen, stattdessen werden Pauschalen für Betreuungen im Heim oder Wohnung und für mittellose und vermögende Betreute vorgeschlagen.