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„Der Beschluss über die Betreuerbestellung geht die Banken nichts an!“

Berlin, den 08. April 2020 - Mit deutlichen Worten schloss sich Walter Klitschka, der Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, der Auffassung der Berliner Datenschutzbeauftragten an. Diese hatte in ihrem Jahresbericht 2019 (Finanzen: Kapitel 10.5. Seite 154) die Praxis einer Bank für rechtswidrig erklärt, die für den Nachweis der Stellvertretungsbefugnis von einem Berufsbetreuer die Vorlage des Beschlusses über die Betreuerbestellung verlangt hatte. In den Gerichtsbeschlüssen werden nämlich die Erkrankungen oder Behinderungen genannt, die ursächlich für die Einrichtung einer Betreuung sind und diese schutzwürdige Information benötigen die Banken nicht. Rechtliche Betreuer legitimieren sich gegenüber Behörden, Ärzten, Kreditinstituten und sonstigen Dritten mit dem Betreuerausweis. Zu diesem Zweck wird der Ausweis erstellt und den Betreuern ausgehändigt.

„Seit Jahren werden wir von Mitgliedern auf diese Praxis einiger Banken hingewiesen. Wir hoffen, dass damit nun bundesweit Schluss ist.“ Äußerte sich Klitschka weiter zu dem Jahresbericht.

Die klare Position der Datenschutzbeauftragen zeigt auch, dass eine Vorlage der Gerichtsbeschlüsse nicht mit dem Hinweis verlangt werden kann, die Passagen über die Erkrankung oder Behinderung der betreuten Person könnten geschwärzt werden. Denn die Beschlüsse dienen von vornherein nicht zur Legitimation gegenüber Dritten und das Ende einer rechtlichen Betreuung lässt sich anhand der Beschlüsse ebenfalls nicht erkennen.

Ansprechpartner:

Servicegeschäftsstelle des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer - Frau Ilona Schilensky - 01802-001896 - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der Bundesverband freier Berufsbetreuer vertritt die Interessen der selbständig tätigen Berufsbetreuer. Dabei handelt es sich um ca. 81,3 % aller Berufsbetreuer und ca. 13.100 Berufsträger.

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