Zur Top-Navigation springen Zur Haupt-Navigation springen Zur Fußnavigation springen

„Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts muss noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden“

Berlin, den 29. Juni 2020 -

In der vergangenen Woche wurde der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts veröffentlicht. Die Verbände und Experten haben bis zum 10. August Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Sollte der Entwurf Gesetz werden, wäre damit eine deutliche Aufwertung der Tätigkeit von Berufsbetreuern und des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten verbunden. Zukünftig würde eine Registrierung für Berufsbetreuer erfolgen, die von einem Sachkundenachweis und der persönlichen Eignung abhängig gemacht würde.

Für uns ist das der zentrale Aspekt in dem Gesetzesentwurf. Die Zulassung zum Beruf soll von fachlichen Kriterien abhängig gemacht werden und die Prüfungen von Berufsbetreuern durch die Behörden, die bislang ohne Rechtsgrundlage erfolgen, fänden damit endlich ihr Ende.“ äußerte sich Herr Klitschka, der erste Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer.

Dem Referentenentwurf war ein ungewöhnlich intensiver und produktiver Austausch im BMJV zwischen Fachleuten und von Betreuung betroffenen Menschen vorausgegangenen. Herausgekommen ist nun ein 473 Seiten umfassender Entwurf der den Namen Reform verdient.

Dem Ministerium ist es gelungen, viele Interessen unter einen Hut zu bekommen. Hoffentlich kann die Reform in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden“, so Walter Klitschka weiter.
Zukünftig könnte jedoch bei den Betreuungsbehörden vor Anordnung einer Betreuung im Wege einer sogenannten erweiterten Unterstützung umfassender als bisher geprüft werden, ob die Anordnung einer Rechtlichen Betreuung tatsächlich erforderlich ist. Auch dazu bezog Herr Klitschka kurz Stellung:
Niemand möchte eine Rechtliche Betreuung führen, die sich auf soziale Arbeit beschränkt. Das ist nicht unser Beruf. Allerdings dürfen Streitereien um Zuständigkeiten und damit um die Kosten auch nicht auf dem Rücken der hilfebedürftigen Menschen ausgetragen werden.“ schloss Herr Klitschka eine erste Einschätzung zu dem Referentenentwurf.


Ansprechpartner:
Servicegeschäftsstelle des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer: 01802-001896 - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Der Bundesverband freier Berufsbetreuer vertritt die Interessen der selbständig tätigen Berufsbetreuer. Dabei handelt es sich um ca. 81 % aller Berufsbetreuer und ca. 13.100 Berufsträger.

Pressekontakt

Logo BVfB 120x160

Pressekontakt - Ilona Schilensky

  0180 2001896*
  info@bvfbev.de

*0,06 € pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobil kann höher sein

Broschüre