Wir wollen ein gerichtlich überprüfbares Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer schaffen.
Kiel, 19. August 2020:
Nach gerade einmal gut 100 Tagen im Amt, setzte Claus Christian Claussen, Minister für Justiz, Europa und Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein eine Tradition seiner Vorgängerin, Frau Sütterlin-Waack, fort und traf sich mit Vertretern der Berufsverbände zur Fortsetzung des Dialoges zur Reform des Betreuungsrechts.
Im Mittelpunkt des Gesprächs stand das Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer, das in dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vorgesehen ist.
Zwischen den Gesprächsteilnehmern bestand Einigkeit, dass die Registrierung als Berufsbetreuer und damit der Berufszugang gerichtlich überprüfbar sein muss. Im Ministerium wurde außerdem der Vorschlag des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer begrüßt, beim Nachweis bestimmter Hochschulabschlüsse auf einen weitergehenden Nachweis der Sachkunde zu verzichten. Hinsichtlich des Umfangs der nachzuweisenden Sachkunde, die zügig in Absprache zwischen Bund und Ländern erfolgen sollte, ergaben sich jedoch noch offene Fragen. Während der BVfB über den Referentenentwurf hinausgehende Rechtskenntnisse - insbesondere auf dem Gebiet des Sozialrechts - und Leistungskontrollen für erforderlich hält, wird im Ministerium ein niedrigschwelliger Zugang zum Beruf befürwortet.
Die in dem Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit, auf Wunsch der betreuten Person Betreuungsvereine zu rechtlichen Betreuern bestellen zu können, wurde vom Ministerium und vom BVfB als problematisch angesehen, da hierdurch der Grundsatz der persönlichen Betreuung unnötig relativiert werde.
Der Minister betonte, er wolle den Dialog mit den Verbänden fortsetzen.
Ansprechpartner:
Servicegeschäftsstelle des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer - Klaus Bobisch - 0180 2 001896 -
Der Bundesverband freier Berufsbetreuer vertritt die Interessen der selbständig tätigen Berufsbetreuer. Dabei handelt es sich um ca. 81,3 % aller Berufsbetreuer und ca. 13.100 Berufsträger.