Bundestag und Bundesrat uneins über Zeitpunkt der Vergütungsanpassung
Verschiebung der notwendigen Vergütungsanpassung auf den 01.01.2020 gefährdet Vereine und Berufsbetreuer
Berlin, 12.04.2019
Bundestag und Bundesrat haben jetzt in den jeweils ersten Lesungen über die Vergütungsanpassung beraten. Hierbei herrscht Einigkeit darüber, dass Betreuer eine gesellschaftlich wertvolle Arbeit machen und dies auch entsprechend vergütet werden muss. Grundsätzlich gibt es also keinen Dissens. Allerdings macht der Bundesrat zwei Haupteinwände, die in der Rede des Justizministers von NRW - Herrn Biesenbach (vgl. BTDirekt – Berufspolitik vom 15.04.) - zusammengefasst wurden:
- Man möchte die Anpassung um ein halbes Jahr auf den 01.01.2020 verschieben, da die Kosten in den Haushaltsplänen der Länder nicht berücksichtigt seien.
- Die Overhead-Kosten seien zu hoch angesetzt.
Zum 1. Punkt kann man einwenden, dass die Länder seit 2 Jahren wissen, dass es eine Anpassung der Vergütung in dieser Größenordnung geben wird. Der erste Gesetzentwurf sah eine durchschnittliche Erhöhung der Vergütung von 15,5 % vor; in dem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung sind es ca. 17 %.
„Wer da nicht im Haushalt Mittel vorhält, handelt fahrlässig.“ meinte Walter Klitschka, der erste Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer daher zu der angedachten Verschiebung. Im Übrigen ist bei einem Gesamtkostenaufwand von 157 Millionen Euro die Last, die auf ein einzelnes Land für ½ Jahr zukommt, überschaubar. Bei den 16 Ländern wären das durchschnittlich weniger als 5 Millionen Euro pro Land für 2019. Schließlich darf nicht übersehen werden, dass die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag eine „Reform der zwei Geschwindigkeiten“ vereinbart haben. Die Vergütungserhöhung war danach auf Grund der andauernden existenziellen Gefährdung der Berufsbetreuer und zahlreicher Betreuungsvereine von Anfang an als vorrangig gegenüber dem übrigen Reformprozess bewertet worden.
Hinsichtlich der Overheadkosten verkennt der Justizminister den Ausgangspunkt des Gesetzentwurfes: Wenn man die Vergütung anhand der Refinanzierung eines Arbeitsplatzes für einen Vereinsbetreuer berechnet, muss man auch akzeptieren, dass mittelbare Kosten für die Leitungsfunktion mit in die Berechnung einbezogen werden. Diese werden in dem Gesetzentwurf lediglich mit 4 % veranschlagt und liegen damit deutlich niedriger als in der der Berechnung zugrunde liegenden Studie „Kosten eines Arbeitsplatzes“, die von 10 % ausgeht.
Der Bundesrat hat in seiner Abstimmung am vergangenen Freitag bereits einige Empfehlungen der Ausschüsse zurückgewiesen, die sich nachteilig ausgewirkt hätten. Man kann jetzt nur noch an die Vernunft der Ländervertreter appellieren, einen insgesamt ausgewogenen Gesetzentwurf, der ja einen Kompromiss darstellt, nicht auf den letzten Metern scheitern zu lassen.
Der BVfB warnt daher vor einer weiteren Verschiebung der Anpassung der Vergütungen. Dies dürfte zum weiteren Exodus von Betreuungsvereinen führen, Berufsbetreuer aufgeben lassen und parallel dazu bei Berufsbetreuern das Nachwuchsproblem verschärfen.
Ansprechpartner:
Servicegeschäftsstelle des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer - Frau Ilona Schilensky - 01802-001896 -
Der Bundesverband freier Berufsbetreuer vertritt die Interessen der selbständig tätigen Berufsbetreuer. Dabei handelt es sich um ca. 81,3 % aller Berufsbetreuer und ca. 13.100 Berufsträger.