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Die Vormundschaft ist aus den Köpfen offenbar nicht herauszubekommen

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Berlin, 08. November 2018 - Der BVfB reagierte prompt auf einen Beitrag in der Abendschau vom 07.11.2018, in dem nochmals von der Anregung des Bezirkes Steglitz-Zehlendorf die Rede war, für den Eigentümer eines verwahrlosten Hauses eine rechtliche Betreuung anzuordnen. Der rbb hatte berichtet, dass nach mehreren Versuchen, einen Eigentümer dazu zu bewegen, seine Immobilie wirtschaftlich zu nutzen, die Bezirksbürgermeisterin eine Art Vormundschaft für den Eigentümer angeregt habe.

„Rechtliche Betreuung dient der Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes des Betroffenen und niemals der Durchsetzung öffentlicher Interessen. Es ist ein Armutszeugnis, wenn in diesem Zusammenhang immer noch von Vormundschaft die Rede ist. Die Vormundschaft ist aus den Köpfen offenbar auch nach über 25 Jahren nicht herauszubekommen“

erklärte Herr Klitschka, der Vorsitzende des BVfB, zu dem Bericht. In der Tat hat der Gesetzgeber die Vormundschaft für Erwachsene bereits 1992 nicht nur abgeschafft, sondern im Bereuungsrecht ausdrücklich den Willen und die Wünsche der Betroffenen genannt. Derzeit finden beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz intensive Gespräche unter Beteiligung sämtlicher Akteure im Betreuungswesen statt, um das Betreuungsrecht weiter zu verbessern und dem Willen des Betreuten noch mehr Gewicht zu geben. Dies wurde im Koalitionsvertrag als gemeinsames Anliegen der Regierungsparteien benannt.

„Wir sind an den Diskussionen im BMJV beteiligt und dort spielt das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen eine zentrale Rolle. Es ist schade, dass das in der Öffentlichkeit einfach nicht wahrgenommen wird und Betreuung immer noch als Entmündigung begriffen wird“,

so Klitschka weiter.

Das Verhalten des Eigentümers der verwahrlosten Immobilie, Santosh A., mag man als unsozial oder unmoralisch bewerten. Wie dem rechtlich begegnet werden kann, stellt sicher ein Problem dar. Das Betreuungsrecht ist jedoch der falsche Weg, solange der Eigentümer nicht auf Grund einer Behinderung oder einer Erkrankung außer Stande ist, seine rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.

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Pressekontakt - Ilona Schilensky

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