"Der Entwurf zur Neuregelung der Betreuervergütung ist eine Mogelpackung!"
Berlin, den 23.09.2024
Am 16. September veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern. Spontan löste der Entwurf eine Welle der Entrüstung aus. Ihm war eine Evaluierung des im Jahr 2019 reformierten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes vorausgegangen. Am 01.01.2023 war außerdem das Gesetz zur Reform des Vormünder- und Betreuungsrechts in Kraft getreten, mit dem das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten gestärkt und die Qualität in der rechtlichen Betreuung verbessert werden sollte. Es beinhaltet zahlreiche neue Verpflichtungen für Berufsbetreuer, die insgesamt eine erhebliche Mehrbelastung vor allem für selbständige Berufsbetreuer zur Folge hat.
Der BVfB bewertet den Entwurf als das Ergebnis einer Absprache zwischen Bund und Ländern, bei der es vorrangig nicht um die Interessen von Berufsbetreuern und Betreuungsgerichten, sondern um eine möglichst weitgehende Schonung der Justizkassen geht. Er kommt wie ein Flickenteppich daher, ohne ansatzweise konzeptionell zu überzeugen.
„Den Verbänden werden einige zwischen Bund und Ländern abgesprochene Häppchen hingeworfen, damit sie die Kröte schlucken; nämlich ein Vergütungssystem, das für zahlreiche Berufsbetreuer unter dem Strich zu weniger Einnahmen führt. Die Anhebung der Pauschalen für Heimbewohner wiegt nicht die Kürzung bei den Pauschalen für mittellose Betreute in der eigenen Wohnung auf. Solange die Vergütungspauschalen, die für mittellose Betreute vorgesehen sind, die in ihrer eigenen Wohnung leben, nicht deutlich erhöht werden, kann dieser Entwurf nicht Grundlage für weitere Diskussionen sein.“
äußerte sich der erste Vorsitzende des BVfB – Walter Klitschka – in einer ersten Stellungnahme zu dem Entwurf.
Zur Erläuterung: Die bislang vorgesehenen Fallpauschalen, die für Betreuungen mittelloser Personen gezahlt werden, die in ihrer eigenen Wohnung oder in einer ambulanten Einrichtung leben, sollen um bis zu 19,5 % reduziert werden. Da die mit Abstand meisten Betreuungen in diese Kategorie fallen, werden sich die an anderer Stelle vorgesehenen Anhebungen der Fallpauschalen unter dem Strich kaum auswirken und ist für zahlreiche Betreuungsbüros mit einer Reduzierung der Einnahmen zu rechnen.
„Offenbar soll der dringend erforderliche Wegfall de Vergütungstabelle A auch auf dem Rücken der Berufsbetreuer ausgetragen werden, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Damit werden auch unsere Mitglieder gegeneinander ausgespielt. Das werden wir nicht mitmachen.“
äußerte sich Walter Klitschka weiter zu dem Entwurf, der für eine kleine Gruppe von Berufsbetreuern von deutlich unter 5 % (ohne Berufsabschluss) zu erheblichen Mehreinnahmen führen würde.
Zwar stellen die Abschaffung der Vergütungstabelle A, die Vereinfachung des Vergütungssystems und die Ansätze für eine Entbürokratisierung im Bereich der Aufsicht, grundsätzlich positive Ansätze dar, jedoch bleibt der Entwurf auf halber Streck stehen, indem er es bei einer halbherzigen Änderung der Regelungen über den Schlussbericht, die Schlussrechnung und die Anordnung von Dauervergütungen belässt.
„Der Entwurf ist eine Mogelpackung. Eine nennenswerte Entlastung von Berufsbetreuern, wie in der Überschrift angekündigt, ist mit dem Entwurf nicht verbunden. Schließlich irritiert, dass an keiner Stelle auf die mit der Reform 2023 verbundenen Mehrbelastungen für Berufsbetreuer eingegangen wird. Ziel der Reform war u.a. eine Qualitätssteigerung. Das Bundesjustizministerium scheint 1 ½ Jahre nach der Reform auf Druck der Länder vergessen zu wollen, dass es Qualität nicht zum Nulltarif gibt.“
schloss Walter Klitschka sein ungewöhnlich emotionales Fazit zu dem Entwurf.