"Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer ab 2026 in trockenen Tüchern?"
Berlin, den 29.01.2025
Der BVfB geht davon aus, dass im Deutschen Bundestag am 31.01.2025 eine Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer ab dem 01.01.2026 beschlossen und der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird.
„Wir haben konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bundestag übermorgen eine Erhöhung der Betreuervergütung von durchschnittlich 12,7 % beschließen und der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird; allerdings mit einer wesentlichen Änderung: Im Gesetz soll eine verbindliche Evaluation geregelt werde. Das war eine zentrale Forderung des BVfB, die der Gesetzgeber nun aufgegriffen hat und umsetzen möchte“.
äußerte sich der erste Vorsitzende des BVfB – Walter Klitschka – nach der Sitzung des Rechtsausschusses vom 29.01.2025.
Zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vom 16.09.2024 zur Reform des Vergütungsrechts war auf massive Kritik der Verbände gestoßen, unter anderem, weil auf Grund der geplanten Abschaffung der Wohnformen als vergütungsrelevantes Kriterium, zahlreiche Betreuer weniger anstatt mehr verdient hätten.
Nach dem Scheitern der Ampel-Koalition im November war zunächst vollkommen unklar, ob eine Reform des Vergütungsrechts noch vor den bevorstehenden Neuwahlen erreicht werden kann. Der Gesetzgeber hatte zwar bereits am 17.12.2024 bzw. 16.01.2025 einen neuen, deutlich verbesserten Gesetzentwurf vorgelegt, jedoch wurde die Auffassung vertreten, die Reform des Vergütungsrechts solle erst nach Bildung einer neuen Bundesregierung wieder in Angriff genommen werden.
„Der BVfB hat sich in dieser hektischen Phase sehr früh positioniert und dafür ausgesprochen, die Reform des Vergütungsrechts noch vor den Neuwahlen zu beschließen; allerdings nur unter der Bedingung einer erneuten verbindlichen Evaluation des Gesetzes. Denn die Mehrbelastungen für Betreuer durch die Reform des Betreuungsrechts und die Auswirkungen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zu den Wohnformen lassen sich noch nicht abschließend beurteilen.“
Damit bezog sich Walter Klitschka auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die nachteilige Auswirkungen auf die Vergütung haben könnte.
„Unter dem Strich war heute aber ein guter Tag für die rechtliche Betreuung. Auch wenn wir nicht alle unsere Vorschläge durchsetzen konnten, möchte der Rechtsausschuss eine im Gesetz verankerte Evaluation erreichen und hält er damit die Vergütungsdiskussion am Köcheln. Genau das war unser Ziel!“
resümierte Walter Klitschka nach Bekanntwerden der Beratungen im Rechtsausschuss.