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„Bundesrat gefährdet Qualität in der rechtlichen Betreuung“

Berlin, den 11.07.2022

Walter Klitschka120x160Der Bundesrat hat dem Entwurf des Bundesjustizministeriums für eine Betreuerregistrierungsverordnung in modifizierter Form zugestimmt und damit die fachlichen Voraussetzungen für den Berufseinstieg noch weiter abgesenkt. „Das ist eine ängstliche Entscheidung und Angst ist bekanntlich ein schlechter Berater. Vor lauter Sorge, keine rechtlichen Betreuer mehr zu finden, gefährdet der Bundesrat die Qualität in der rechtlichen Betreuung.“ äußerte sich Walter Klitschka - 1. Vorsitzender des BVfB - zu der halbherzigen Entscheidung des Bundesrates. Anlass zur Kritik ist vor allem die Möglichkeit, erneut über die ehrenamtliche Tätigkeit in den Beruf einzusteigen; ein Weg der nach jahrelangen Diskussionen unter Experten als überholt und nicht mehr zeitgemäß gilt. Außerdem wird der Bundesrat voraussichtlich durchsetzen, dass Absolventen bestimmter Studiengänge ohne weiteren Nachweis fachlicher Qualifikationen Berufsbetreuer werden können und der Quereinstieg in den Beruf weiter erleichtert wird. „Das sind zwar exakt dieselben Vorschläge, die wir bereits 2018 dem Bundesjustizministerium gemacht haben; aber insgesamt ist der Sachkundenachweis nunmehr derart verwässert und durchlöchert, dass die zu erfüllenden Mindestanforderungen keine ausreichende Qualität mehr in der rechtlichen Betreuung gewährleisten.“ fasste Walter Klitschka seine Bewertung der Entscheidung des Bundesrates weiter zusammen.

Unklar bleiben des Weiteren die Anforderungen an die Prüfung der Sachkunde.

Die Möglichkeit, einen Teil der Sachkunde im Selbststudium zu erwerben, ist vom Bundesrat erweitert worden. „Das ist kein guter Kompromiss, sondern am Ende das Ergebnis eines politischen Tauziehens zwischen dem Bund und den Ländern. Wir können damit nur deshalb einigermaßen leben, weil die zuvor erstrittenen Privilegien für angestellte Vereinsbetreuer gegenüber freiberuflich tätigen Betreuern durch die Vorschläge des Bundesrates weitestgehend entfallen. Jedenfalls Sozialarbeiter, Volljuristen und Sozialpädagogen können sich zukünftig ohne den Nachweis weiterer Sachkunde selbständig machen, ohne den Weg über die abhängige Beschäftigung bei einem Betreuungsverein gehen zu müssen.“ schloss Klitschka seine Stellungnahme. Dem Bundesjustizministerium wird durch die stark modifizierte Zustimmung die „Pistole gewissermaßen auf die Brust gesetzt“. Denn der Reformprozess insgesamt würde in Schieflage geraten und viele praktische Fragen blieben ungeklärt, wenn die Voraussetzungen für die Registrierung von Berufsbetreuern nicht zügig geklärt werden.

Ansprechpartner:
Geschäftsstelle des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer – Klaus Bobisch - 0180 2 001896 - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der Bundesverband freier Berufsbetreuer vertritt die Interessen der selbständig tätigen Berufsbetreuer. Dabei handelt es sich um ca. 81,3 % aller Berufsbetreuer und ca. 13.100 Berufsträger.

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Pressekontakt - Ilona Schilensky

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