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„Gefährden die Länder die Reform des Betreuungsrechts?“

Berlin, den 11.03.2021

Walter Klitschka, 1. Vorsitzender des BVfBAuf fachlicher Ebene war es dem Bund gelungen, alle Beteiligten im Betreuungswesen an einen Tisch zu holen. Als Ergebnis eines umfassenden Diskussionsprozesses brachte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 18.11.2020 in den Bundestag ein, der von den Verbänden mitgetragen werden konnte. Dieser mühsam ausgehandelte Kompromiss wird nun durch die Lander infrage gestellt, obwohl diese seinerzeit an dem Diskussionsprozess beteiligt waren.

Am 05. März 2021 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung zugestimmt. Auf Druck der Länder werden darin die Anforderungen für die Registrierung rechtlicher Betreuer weiter heruntergeschraubt. Fundierte Kenntnisse im Betreuungs- und Verfahrensrecht sollen für den Nachweis der Sachkunde nicht mehr erforderlich sein. Dies widerspricht dem Rat von Experten und dem Zweck des Reformvorhabens insgesamt; nämlich die Qualität in der rechtlichen Betreuung zu steigern. Denn Qualität in der rechtlichen Betreuung setzt eine gute Ausbildung voraus.

Walter Klitschka – erster Vorsitzender des Bundeverbandes freier Berufsbetreuer – sieht durch diese weitere Verwässerung der Registrierungsvoraussetzungen die Bereitschaft zur Unterstützung des Reformvorhabens langsam schwinden:

Wir haben in dem Diskussionsprozess so manche Kröte schlucken müssen: Die unterstützte Entscheidungsfindung als Paradigmenwechsel zu verkaufen und das Vergütungsverbot für die Vereine zu kippen, sind beispielsweise aus unserer Sicht die falschen Signale. Von Anfang an haben wir darauf hingewiesen, dass in dem Reformprozess eine richtig verstandene Fürsorge nicht auf dem Altar der Selbstbestimmung geopfert werden darf. Anstatt das Betreuungsrecht gegen die Kritik des UN-Fachausschusses zu verteidigen - wie es das Bundesverfassungsgericht getan hat - ist man in der Politik reihenweise umgekippt und hat den Kritikern das Wort zu geredet.

Trotzdem haben wir den Kompromiss mitgetragen, weil er unseren Mitgliedern die Perspektive für ein anerkanntes Zulassungsverfahren mit dem Nachweis einer fachlichen Qualifikation eröffnet hat. Für uns war und ist die Botschaft: Rechtliche Betreuung kann eben doch nicht Jeder oder Jede!

Sollte durch die Länder dieser Kompromiss in eine Schieflage geraten und sich bei den demnächst anstehenden Diskussionen über den Inhalt des Sachkundenachweises herausstellen, dass die Länder nicht wirklich an einer Qualitätssteigerung in der rechtlichen Betreuung interessiert sind, würde sich der gesamte Reformprozess im Nachhinein für uns als eine Mogelpackung herausstellen. Wir sind weiter gesprächsbereit und vorsichtig optimistisch, einen Kompromiss zu erzielen“, schloss Klitschka seine Bewertung des Reformprozesses am Rande der Bundestagssitzung vom vergangenen Freitag.


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