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Reaktion des BVfB auf die Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.02.2021: Weitere Personen erhalten Impfangebot

Offener Brief an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Karl-Josef Laumann

Berlin, 23.02.2021

Sehr geehrter Herr Minister,

der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) vertritt die Interessen selbständig tätiger Berufsbetreuer. In Deutschland üben ca. 16.100 Personen den Beruf rechtlicher Betreuer aus, von denen nach einer Schätzung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik über 80% freiberuflich tätig sind.

Mit Verärgerung hat der BVfB einer Pressemitteilung Ihres Hauses vom 19. Februar entnommen, dass im Land Nordrhein-Westfalen offenbar Betreuungsrichter und Rechtspfleger ein Impfangebot erhalten sollen; rechtliche Betreuer hingegen nicht.

Der Bund hat für die Länder verbindlich festgelegt, dass in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden, Schutzimpfungen mit höchster Priorität durchzuführen sind.

Dass rechtliche Betreuer eine solche Tätigkeit ausüben, steht außer Frage. Sie sind von Rechts wegen verpflichtet, rechtliche Angelegenheiten mit den Betreuten zu besprechen und sich regelmäßig einen persönlichen Eindruck von der betreuten Person an dem Ort zu verschaffen, an dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dabei handelt es sich in zahlreichen Fällen um Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, sonstige stationäre Einrichtungen oder ambulante Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Zwar können wir nachvollziehen, dass sich Nordrhein-Westfalen – wie andere Länder auch – entschieden hat, Betreuungsrichtern ein Impfangebot zu unterbreiten, da insbesondere in Unterbringungssachen der persönliche Eindruck von der betroffenen Person von zentraler Bedeutung ist; jedoch halten wir das Impfangebot für Rechtspfleger für befremdlich.

Rechtspfleger sind nicht zu persönlichen Anhörungen verpflichtet und führen diese auch in der Praxis nur äußerst selten durch. Um nicht falsch verstanden zu werden: Es geht nicht darum, Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen oder für eine vorrangige Schutzimpfung für rechtliche Betreuer um jeden Preis einzutreten. Allerdings erwarten wir, dass die Länder die gesetzlichen Vorgaben des Bundes umsetzen und nicht eigene Reihenfolgen bei der Impfung zusammenschustern, die mit der Coronaimpfverordnung wenig zu tun haben. In diesem Zusammenhang erlauben wir uns den Hinweis, dass in Baden-Württemberg und nach unserem Kenntnisstand auch in Bayern beabsichtigt ist, rechtlichen Betreuern und Betreuungsrichtern vorrangig Impfangebote zu unterbreiten.

Wir fordern Sie daher auf, mit Ihren Kolleginnen und Kollegen unverzüglich eine einheitliche Vorgehensweise abzustimmen und auch in Nordrhein-Westfalen rechtlichen Betreuern ein Impfangebot zu unterbreiten; nicht zuletzt zum Schutz der Betroffenen und des in den Einrichtungen beschäftigten Pflegepersonals.

Sollte in Ihrem Haus weiterhin die Ansicht vorherrschen, dass Impfangebote für Rechtspfleger wichtiger als für rechtliche Betreuer sind, erwarten wir zeitnah eine Begründung, die diese Ungleichbehandlung rechtfertigt. Derzeit müssen wir davon ausgehen, dass sich diese Entscheidung als ein weiterer Mosaikstein in die politisch gewollte Bekämpfung eines freien Berufs einfügt, dem der Staat seit Anfang der neunziger Jahre viel zu verdanken hat und den er nun offenbar Stück für Stück abschaffen möchte, indem er ihm nicht die Wertschätzung entgegenbringt, die er verdient.

Wir würden es bedauern, unseren Mitgliedern zukünftig raten zu müssen, Ihren durch den Bundesgesetzgeber verbrieften Rechtsanspruch auf eine Schutzimpfung im Wege des vorläufigen Rechtschutzes gerichtlich geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Klitschka
Erster Vorsitzender

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