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Mitgliedschaft lohnt sich

Im BVfB unterscheiden wir zwischen zwei Formen der Mitgliedschaft

  1. ordentliche Mitgliedschaft
  2. Fördermitgliedschaft

Im Jahr des Beitritts zahlen Einzelmitglieder den ermäßigten Beitrag; bei Eintritt ab der zweiten Jahreshälfte halbiert sich der Mitgliedsbeitrag.
Fördermitglieder zahlen mindestens einen Jahresbeitrag in Höhe des ermäßigten Beitrages. Über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Fördermitgliedschaft entscheidet der Vorstand.

Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

BVfB e.V.

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Tel.: 030 220 29 30 50
Fax: 030 220 29 30 60
Email: info@bvfbev.de

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