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Keine Selbstbestimmung um jeden Preis

„Das sind doch Auswüchse der Wunschbefolgungspflicht“

Berlin, den 30.03.2026

BVfB Klitschka swAnlässlich der Verurteilung eines Berufsbetreuers zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und der Untätigkeit eines Vereinsbetreuers, der trotz Schimmelbefalls in einer völlig verschmutzten Wohnung, an der Situation der Betreuten zunächst nichts änderte, äußerte sich Walter Klitschka - Vorsitzender des BVfB - zur sogenannten Wunschbefolgungspflicht.

Ein Betreuer aus Berlin hatte den Arzt einer stationär untergebrachten Betreuten nicht über einen angekündigten Suizid informiert und gegenüber der psychisch kranken Frau in einer SMS seinen Respekt für Ihre Entscheidung zum Ausdruck gebracht. Kurz darauf wurde die stationär untergebrachte Frau entlassen und nahm sich das Leben.

„Das sind doch Auswüchse der Wunschbefolgungspflicht. Ich kann mich zu den beiden Einzelfällen nicht konkret äußern. Aber ich habe Sorge, dass der Gesetzgeber mit der Reform des Betreuungsrechts falsche Signale gesetzt hat und in den Sachkundekehrgängen nicht ausreichend vermittelt wird, dass Betreuer Verantwortung für beeinträchtigte Menschen übernehmen.

Die Überbetonung der Selbstbestimmung und der Wunschbefolgung erschwert ein wirksames Einschreiten. Fürsorgliches Handeln ist nicht gern gesehen. Natürlich ist es unsere Aufgabe, Verantwortung für kranke und behinderte Menschen zu übernehmen. Bei erheblichen Gefahren für die Gesundheit der Betreuten, dürfen wir nicht tatenlos zusehen.“

Trotz dieser Pflichten orientieren sich Betreuer bei der Berufsausübung an den Vorstellungen und dem Willen der Betreuten. Ein Einschreiten zum Wohl des Betreuten (Fürsorge) verbietet sich nach dem Gesetzeswortlaut. Die Begründung für ein Einschreiten ergibt sich bei einer vollkommen verschmutzten – nicht lediglich vermüllten – mit Schimmel befallenen Wohnung daher aus den gesundheitlichen Gefahren für die betreute Person. Die Interessen des Vermieters sind in diesen Fällen nachrangig.

Pressekontakt

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Pressekontakt - Klaus Bobisch

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