7. Tag des freien Berufsbetreuers
Zur Verfügung gestellte Referate des 7. Tages des freien Berufsbetreuers
am 11. und 12. November 2016 zum Thema "Professionalisierung und Standardentwicklung"
Walter Klitschka, Vorsitzender des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V., formuliert beim 7. Tag der freien Berufsbetreuer im Bildungszentrum Erkner drei Forderungen für ein in Zukunft handlungsfähiges Berufsbetreuerwesen:
- Der Berufszugang für Betreuer muss geregelt werden
- Berufsbetreuer müssen eine angemessene Vergütung erhalten
- Es sind klare Regelungen für die Kontrolle der Betreuer durch die Rechtspfleger notwendig
Professionalisierung und Standardentwicklung
Betreuung diene nicht der Arbeitserleichterung von Behörden und Sozialträgern, nicht der Durchsetzung ärztlicher Vorstellung, nicht der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, nicht dem Gläubigerschutz, nicht dem Schutz der Nachbarn und dem guten Gewissen der Familie, so ein Fazit von Ulrich Engelfried, Richter am Amtsgericht in Hamburg-Barmbek. Betreuer müssten aus Sicht des Richters einzig Partei für die Betreuten ergreifen.
Betreuerauswahl durch das Betreuungsgericht
Das Eckpunktepapier für das angestrebte Betreuerberufsgesetz wurde vorgestellt. Demnach sollten freiberufliche Berufsbetreuer einen Abschluss auf Bachelorniveau, entweder als grundständiges Betreuerstudium oder als modularisierte Berufsqualifikation für Berufe wie Soziale Arbeit, Psychologie, Recht oder Wirtschaftswissenschaften, haben. Zudem sollen angehende Berufsbetreuer drei Jahre praktische Berufserfahrung vorweisen. Die Zulassung zum Beruf erfolgt dann per Verwaltungsakt.
Zudem sieht das Papier vor, dass Berufsbetreuer der mittleren Stufe Bestandsschutz genießen. Berufsbetreuer der unteren Vergütungsstufe hingegen, müssten nach Inkrafttreten des Gesetzes innerhalb von drei Jahren eine Nachqualifizierungsprüfung absolvieren.
Für die anhaltende Wahrung einer qualitativen Betreuung sollen Fortbildungen für Berufsbetreuer verpflichtend werden. Des Weiteren fordert das Papier für Berufsbetreuer ein „auskömmliches Einkommen“.
Mit Vorträgen und Diskussionen über die Themen zum Verhältnis zwischen Nähe und Distanz in Betreuungen, zur Rechtsaufsicht und rechtlichen Vorgaben für Berufsbetreuer sowie über künftige Standards, um soziale und rechtliche Betreuung klarer voneinander abzugrenzen, geht die Tagung zu Ende.
Derzeit wird ein Eckpunktepapier erarbeitet, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Berufsbetreuern in Abgrenzung zu sozialen Trägern wie Betreutes Wohnen klar formuliert.
Mit einem positiven Blick in die Zukunft schließt Walter Klitschka, Vorsitzender vom Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. die Tagung: „Wir waren noch nie so nah dran an gesetzlichen Regelungen für die Zulassung von Berufsbetreuern und einem Berufsbild für Berufsbetreuer.“
Nähe und Distanz im Betreuungsverhältnis
Programm 7. Tag des freien Berufsbetreuer
BVfB Programm TdfBB 11./12.11.2016