Hilfreiches für Berufsbetreuer
Landespflegegeld Bayern
Landespflegegeld Bayern
"Pflege stärken, Engagement belohnen: Das Bayerische Landespflegegeld"
Alle nachfolgenden Informationen haben wir der Homepage der Bayerischen Staatsregierung entnommen, siehe auch: www.landespflegegeld.bayern.de
Antrag
Was muss man tun, um das Landespflegegeld zu erhalten?
Sie müssen einen Antrag stellen.
Ab wann und bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Für das derzeit laufende Pflegegeldjahr (01.10.2017 bis 30.09.2018) endet die Antragsfrist am 31.12.2018.
Wo bekomme ich das Antragsformular?
Das Antragsformular bekommen Sie hier zum Download. Sie können den Antrag nach dem Download ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder zunächst am Computer ausfüllen und erst dann ausdrucken.
Erstantrag auf Landespflegegeld 2019
Antragsformulare gibt es auch bei den
- Finanzämtern,
- Landratsämtern,
- Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken?
Die Abgabe des Antrags auf Landespflegegeld kann erfolgen:
Per Post:
Landespflegegeldstelle, 81050 München
Welche Nachweise muss ich dem Antrag beifügen?
Sie müssen Ihrem Antrag eine Ablichtung des Personalausweises bzw. Reisepasses und eine Ablichtung des Bescheids der Pflegekasse beifügen. Wenn Sie den Antrag als Bevollmächtigter oder als Betreuer stellen, fügen Sie bitte eine Ablichtung der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.
Kann ich den Antrag auch online stellen?
Ja. Voraussichtlich ab Mitte Juli besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online ohne zusätzlichen Papierversand zu stellen. Sie müssen sich dazu mittels des neuen Personalausweises und eines entsprechenden Kartenlesegerätes authentifizieren. Die notwendigen Nachweise müssen sie einscannen und dem Online-Antrag beifügen.
Muss der Antrag auf Landespflegegeld jedes Jahr neu gestellt werden?
Nein. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Besteht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid entsprechend zurückgenommen.
Welche Kontoverbindung muss ich angeben?
Das Landespflegegeld kann ausschließlich auf ein Konto des Anspruchsberechtigten oder des abweichenden Antragsstellers überwiesen werden. Bitte geben Sie keine andere Kontoverbindung an.
Wie lange dauert es, bis ich einen Bescheid bekomme?
Der Bescheidversand erfolgt ab Ende August.
Wann bekomme ich das Geld ausbezahlt?
Die Auszahlung beginnt im September.
Was passiert, wenn der Pflegebedürftige vor der Antragstellung oder vor der Auszahlung verstirbt?
In beiden Fällen wird kein Landespflegegeld ausgezahlt, da dieses nur dem Pflegebedürftigem zu seiner freien Verfügung zustehen soll (also auch Weiterreichung an Angehörige zu Lebzeiten möglich), nicht jedoch den Erben.
Sind meine Daten sicher?
Ja.
Die Landespflegegeldstelle benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Landespflegegeld zu bearbeiten. Bei Nicht- oder unvollständiger Angabe der erforderlichen Daten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Landespflegegeldstelle so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Dauer des Pflegegeldbezugs erforderlich ist.
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist die Landespflegegeldstelle - Datenschutzauskunft - Postfach 221555, 80505 München,
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Sie können die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Haben Sie weitere Fragen?
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ.
Sie können sich per E-Mail an
Sie erreichen die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung per Telefon unter 089 1222213 von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.
* Die Informationen erfolgen auf Basis des von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Gesetzentwurfs und können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
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Beihilfe - das unbekannte Wesen!
26 Geschichten rund um das Thema Beihilfe, das klingt zunächst nicht sehr spannend. Für alle jedoch, die beruflich damit zu tun haben, sind die kurzen, aber wahren Geschichten durchaus sehr interessant.
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Basse & Lechner Verlag
Mallnitzer Straße 24
80687 München
089 54642120
089 562730
www.basseundlechner.de
Broschüre - Die rechtliche Betreuung
Broschüre - Die rechtliche Betreuung
Inhalt:
Teil 1
- Das ist die rechtliche Betreuung
- Dabei hilft die rechtliche Betreuung
- Die Rechte bei der rechtlichen Betreuung
- Wie lange die rechtliche Betreuung dauert
Teil 2
- Wer die rechtliche Betreuung macht
- Wie die rechtliche Betreuung sein soll
- Entscheidungen bei Fragen zur Gesundheit
- Wann das Gericht mit entscheiden muss
Teil 3
- Wie man eine rechtliche Betreuung bekommt
- Was eine rechtliche Betreuung kostet
- Wo man Beratungen bekommt
Broschüre zum Download