Gerichte und Behörden
Ansprechpartner für das Betreuungsrecht in Thüringen
Ansprechpartner für das Betreuungsrecht in Thüringen
Alle Ansprechpartner finden Sie in der nachfolgend zur Verfügung gestellten Broschüre.
Vom Betreuungsrecht betroffen sind Volljährige, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Das Betreuungsrecht dient dazu, Betroffenen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren.
Es stärkt die Möglichkeiten der Selbstbestimmung und fördert die Erhaltung der Selbstständigkeit Betroffener. Dabei steht das persönliche Wohlergehen der hilfsbedürftigen Menschen immer im Vordergrund.