Länderseite Hessen
Hier erhalten Sie Hinweise zu Betreuungsbehörden, Amtsgerichten und regionalen Entscheidungen aus dem Land Hessen rund um die Betreuung.
Registrierungsverfahren
Es wird empfohlen, im Zeitfenster vom 01.01.2023 bis zum Ablauf des 30.06.2023 einen schriftlichen Antrag auf Registrierung bei der zuständigen (Betreuungs-)Behörde zu stellen. Kraft Gesetzes gelten Sie bereits ab dem 01.01.2023 bis zur Entscheidung über Ihren Antrag als vorläufig registriert. Erfolgt kein Antrag, erlischt die vorläufige Registrierung mit Ablauf des 30.06.2023. Nur vorläufig oder regulär registrierte Betreuer bleiben vergütungsfähig.
Als "Minimalanforderung" zur Ingangsetzung der Prüfung Ihrer regulären Registrierung reichen Sie bitte im genannten Zeitfenster einen schriftlichen, formlosen Antrag ein.
Dem Antrag fügen Sie bitte bei eine Kopie eines Bestellungsbeschlusses (ggf. mit geschwärzten Klientendaten), welcher Ihre berufliche Betreuungsführung seit mindestens drei Jahren nachweist und bestenfalls auch gleichzeitig Ihre derzeitige Betreuungsführung nachweist (aktiver Fall), alternativ kann der zweite Punkt durch einen gesonderten Bestellungsbeschluss nachgewiesen werden. Sodann wird eine Zwischeninformation zugestellt, dass Ihr Antrag eingegangen ist und dass Sie bis zur Entscheidung als vorläufig registriert gelten - nebst Information über ggf. noch einzureichende Unterlagen.
Diese, zur Vollständigkeit des Antrages einzureichende Unterlagen, wären im Einzelnen:
- Führungszeugnis nach§ 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach §882b der ZPO (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 250 T € pro Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (und vertraglicher Regelung, dass das Erlöschen der Versicherung durch diese der Stammbehörde mitzuteilen ist)
- Liste der Aktenzeichen der aktuell geführten Betreuungen mit Angabe des zuständigen Amtsgerichtes
- Angaben zur Organisationsstruktur
Systemrelevanz
In Hessen gelten als systemrelevante Berufe sämtliche Berufe, die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen nach dem SGB II, SGB III, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz befasst sind. Diese Regelungverstehen wir bereits so, dass rechtliche Betreuer ebenfalls als systemrelevanter Beruf angesehen werden.
Corona-Hilfe
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Neues Themenportal des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration
Neues Themenportal des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration stellt ab sofort für die Thematik der rechtlichen Betreuung ein neues Themenportal im Internet unter www.betreuungsrecht.hessen.de zur Verfügung.
Angelehnt an die erfolgreiche hessische Broschüre „Betreuungsrecht“ wurden alle wesentlichen Informationen unter dem Motto „Rechtzeitig vorsorgen, selbstbestimmt leben“ in gut verständlicher Form und nutzerfreundlich aufgearbeitet.
Das Themenportal enthält zur Einführung eine kurze Animation und bietet dann vertiefende Ausführungen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie zur rechtlichen Betreuung. Der neue Internetauftritt verweist auf zahlreiche weitere Informationsquellen, wie z. B. Betreuungsrechtsbroschüren in anderen Sprachen sowie auf Beratungsmöglichkeiten in Hessen. Darüber hinaus können Musterformulare und Ausfüllanleitungen heruntergeladen und ausgedruckt werden. Das Themenportal erfüllt die aktuellen Anforderung der Barrierefreiheit einschließlich einer integrierten Vorlesefunktion.
Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) in Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger
Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) in Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger
Dem Landeswohlfahrtsverband Hessen sind aufgrund gesetzlicher Regelungen soziale Aufgaben übertragen worden.
Er ist u. a. überörtlicher Träger der Sozialhilfe, überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge und Integrationsamt für behinderte Menschen im Beruf.
Um bestimmten Zielgruppen effiziente und bürgernahe Betreuung zu gewähren, wurden zur Steuerung der Einzelfallhilfe 2008 Fachbereiche und Regional-managements eingerichtet.
Zielgruppen des LWV Hessen sind Gruppen von Personen, die eine gleiche Behinderung oder Beschädigung (z. B. blind), Verletzung (z. B. hirnverletzt), Krankheit (z. B. AIDS) oder ein "anderes Merkmal" (z. B. drohende Arbeitslosigkeit) aufweisen.