Gerichte und Behörden
Betreuungsbehörden
Betreuungsbehörden
Diese befinden sich bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Landratsamt bzw. bei der Kreisfreien Stadt ⇒ https://www.pflegenetz.sachsen.de/pflegedatenbank/angebote/uhrxqvutyfw.
Zur Homepage der überörtlichen Betreuungsbehörde Sachsen ⇒ https://www.ksv-sachsen.de/home/ueber-den-ksv-sachsen/aufgabenbereiche/ueberoertliche-betreuungsbehoerde
Betreuungsgerichte in Sachsen
Das Betreuungsgericht ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig. Weiterhin werden alle erforderlichen Genehmigungen und andere Verfahren in Betreuungssachen, wie z.B. Bestellung eines Betreuers oder Verfahrenspflegers bearbeitet. (Quelle: https://www.justiz.sachsen.de/content/1175.htm)
Die Betreuungsgerichte sind den Amtsgerichten zugeordnet ⇒ Adressen und Kontakte