Hilfreiches für Berufsbetreuer
Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform
Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer von Grundbesitz muss Grundsteuer bezahlen. Bisher wird die Grundsteuer an Hand von Einheitswerten berechnet.
Diese Werte stammen aus dem Jahr 1964 (betrifft die alten Bundesländer) bzw. aus dem Jahr 1935 (betrifft die neuen Bundesländer) und spiegeln die tatsächliche Wertentwicklung nicht wieder. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt. Zugleich forderte das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019. Auf Bundesebene konnte das Gesetzgebungsverfahren im November 2019 abgeschlossen werden.
Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (kurz: Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Eigentümerinnen und Eigentümer einer Eigentumswohnung müssen ebenfalls eine Feststellungserklärung einreichen.
Die Feststellungserklärung muss bis zum 31.10.2022 elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden. Über „Mein ELSTER“ kann dies kostenfrei ab dem 01.07.2022 erfolgen. Von der Erklärungsabgabepflicht sind auch Personen betroffen, die auf Grund einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung eine Betreuerin oder einen Betreuer haben.
Im Frühjahr 2022 erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die in Thüringen Grundbesitz haben, ein allgemeines Informationsschreiben. Aus diesem gehen u. a. das Einheitswert-Aktenzeichen und die dazugehörige Lage des Grundbesitzes hervor. Das Schreiben wird immer an die Eigentümerin bzw. den Eigentümer versandt, auch wenn diese oder dieser einen Bevollmächtigten und Vertreter hat. Deshalb ist es wichtig, dass auch die Berufsbetreuer von der Reform und den damit zusammenhängenden Verpflichtungen Kenntnis haben.
Weitere Informationen rund um das Thema Grundsteuerreform finden Sie auf unserer Internetseite https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grund-steuer.
Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform erreichen Sie uns unter
Beihilfe - das unbekannte Wesen!
Beihilfe - das unbekannte Wesen!
26 Geschichten rund um das Thema Beihilfe, das klingt zunächst nicht sehr spannend. Für alle jedoch, die beruflich damit zu tun haben, sind die kurzen, aber wahren Geschichten durchaus sehr interessant.
Beihilfe-Geschichten – Nicht nur für Beamte!
Denn alles, was hier geschildert wird, ist tatsächlich so passiert. Natürlich mussten die wirklichen Namen der Protagonisten aus Gründen des Datenschutzes verändert werden.
Aber die Fakten werfen ein Schlaglicht auf ein Geschehen, das normalerweise im Dunkeln bleibt. Die Geschichten dieses hübsch aufgemachten Buches drehen sich alle um Schwierigkeiten, die Beamte, Privatversicherte und deren Angehörige bei ihrer Krankenkostenabrechnung erleben können. Und dieses Buch dient ganz offen einem Zweck: Es soll die komplexe Rechtsdienstleistung des Beihilfeberaters bekannter machen – und das gelingt auf durchaus charmante Weise.
Das Leben ist vielfältig – und täglich für Überraschungen gut!
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Für 10,- € im Buchhandel erhältlich.
oder beim
Basse & Lechner Verlag
Mallnitzer Straße 24
80687 München
089 54642120
089 562730
www.basseundlechner.de
Broschüre - Die rechtliche Betreuung
Broschüre - Die rechtliche Betreuung
Inhalt:
Teil 1
- Das ist die rechtliche Betreuung
- Dabei hilft die rechtliche Betreuung
- Die Rechte bei der rechtlichen Betreuung
- Wie lange die rechtliche Betreuung dauert
Teil 2
- Wer die rechtliche Betreuung macht
- Wie die rechtliche Betreuung sein soll
- Entscheidungen bei Fragen zur Gesundheit
- Wann das Gericht mit entscheiden muss
Teil 3
- Wie man eine rechtliche Betreuung bekommt
- Was eine rechtliche Betreuung kostet
- Wo man Beratungen bekommt
Broschüre zum Download