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Hier erhalten Sie aktuelle Informationen über Betreuungsbehörden, Amtsgerichte und regionale Entscheidungen aus der Freien Hansestadt Hamburg rund um die Betreuung.
Wegweiser Betreuungsrecht
Wegweiser Betreuungsrecht
Für Menschen, die ihre Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, besteht die Möglichkeit, einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter zu bestellen. Die Bestellung eines Betreuers erfolgt durch ein Betreuungsgericht.
In dieser Broschüre finden Sie Informationen über die Aufgaben von Betreuern sowie Hinweise auf Unterstützungsangebote und rechtliche Rahmenbedingungen. Enthalten sind auch wichtige Gesetzestexte, Merkblätter, Informationen zu Versicherungsfragen sowie weiterführende Adressen und Informationen.
Die Broschüre richtet sich an bereits aktive ehrenamtliche Betreuer, an betreute Personen und deren Angehörige, aber auch an Menschen, die überlegen, ehrenamtlich eine Betreuung zu übernehmen, und sich einen ersten Überblick über das Betreuungsrecht verschaffen wollen.
Stand: November 2017
Umfang: 55 Seiten
Bezug:
Die kostenlose Broschüre ist beim Broschürenservice der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz erhältlich, oder als Download unten auf dieser Seite.
Hinweis:
Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtliche Betreuung" finden Sie unter www.hamburg.de/betreuungsrecht.
Broschüre - Wegweiser Betreuungsrecht
Hart am Wind – Betreuungsqualität trotz Schräglage des Bootes
Hart am Wind – Betreuungsqualität trotz Schräglage des Bootes
Zum 13. Betreuungsgerichtstag Nord in Kiel waren für den BVfB die Schatzmeisterin Doreen Schrötter sowie die Regio-Beauftragte von Schleswig-Holstein, Svetlana Sonnenberg vor Ort.
Für weitere Informationen und Tagungsmaterialien folgen Sie bitte diesem Link:
https://www.bgt-ev.de/nord-bgt.html
Doreen Schrötter (Mitte) nahm an der Podiumsdiskussion "Ausblick nach 25 Jahren Betreuungsrecht" teil.
Regio-Gruppe Hamburg gegründet
13. BGT Nord
Regio-Gruppe Hamburg gegründet
Bei ihrem dritten Treffen haben Kolleginnen und Kollegen aus Hamburg und dem Kreis Lüchow-Dannenberg am 21.04.15 in Anwesenheit des 1. Vorsitzenden Walter Klitschka eine Regio-Gruppe konstituiert.
Das Gespräch drehte sich zunächst um die Praxis verschiedener Banken, uns mit dem Zwang zur mehrfachen Vorlage des Betreuerausweises im Original wiederholt zu gängeln. Trotz des BGH-Beschlusses XI ZR 184/09 vom 30.02.10 werden nach wie vor bei "Zweifeln" an der nach wie vor vorhandenen Betreuereigenschaft Verfügungen verweigert, wenn nicht der Betreuerausweis vorgelegt wird.
Hier hatte der BGH das Rechtsmittel gegen ein Urteil des LG Oldenburg (13 S 62/09, 15.05.09) als unzulässig verworfen. Das hatte zuvor festgestellt, daß die beklagte Bank nicht das Recht habe, sich wiederholt den Betreuerausweis vorlegen zu lassen.
Es soll nun zunächst kurzfristig über den BVfB Beschwerde beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband eingelegt werden, um nicht sofort das Mittel der Feststellungsklage zu benutzen.
Walter Klitschka berichtete über verschiedene Prozesse, die derzeit um die längst überfällige Anpassung von Vergütungen sowie die Entwicklung eines belastbaren Berufsbildes ablaufen. Er vermittelte einen anschaulichen Einblick in die Vorgänge hinter den Kulissen wie auch in den entsprechenden Gremien. Daraus entspann sich eine Diskussion, die es verdient, weiterhin vertieft zu werden.
Auch auf die geplante Kürzung der Mittel für die hamburgischen Betreuungsvereine wies er noch einmal hin, die notwendige Ehrenamtsarbeit extrem belasten und praktisch unmöglich machen würden.
Neben den während des Treffens behandelten weiteren Themen wie etwa der Nichtzulassungs-Praxis für neue Berufsbetreuer im Landkreis Harburg oder den Entwicklungen in der hamburgischen Sozialpsychiatrie wurde schließlich dann einstimmig eine Regio-Gruppe Hamburg gegründet. Ebenso einstimmig wurden Jörg Jenetzky (Altona) und Michael Wadle (Harburg) zu Sprechern ernannt.
Als angedachte Aktivitäten stehen zweimonatliche Treffen, die Vertiefung der Berufsbild-Diskussion und das Anstreben einer Mitarbeit in der LAG Betreuungsrecht an.
Hamburg verlagert Querschnittsarbeit von Vereinen auf Behörde
Hamburg verlagert Querschnittsarbeit von Vereinen auf Behörde
Vereinsförderung geht teilweise an öffentliche Beratungsstelle
In Hamburg sollen 40 % der Fördermittel des Landes für die Querschnittstätigkeit der Betreuungsvereine gestrichen werden. Sie werden auf die Beratungsstelle für rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht beim Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetzes des Bezirksamtes Altona verlagert. Dies meldete die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BUKO). Die Mittelverlagerungen sollen zum 1.7.2015 wirksam werden. 2013 förderte die Freie und Hansestadt Hamburg neun Betreuungsvereine mit rd. 950.000 €.
Hamburg - 16. Jahrestag der Betreuungsbehörden 2012
Hamburg - 16. Jahrestag der Betreuungsbehörden 2012
Der geeignete Betreuer, Probleme und Lösungsansätze der betreuungsbehördlichen Praxis Planung, Auswahl, Einführung und Zusammenarbeit mit Berufsbetreuern in Hamburg. Die Geeignetheit des Betreuers- Kriterien und Erfahrungen - Ergebnisse zusammengefasst in einer Broschüre.
16. Jahrestagung 2012 Der Leiterinnen und Leiter von Betreuungsbehörden
16. Jahrestagung 2012 Der Leiterinnen und Leiter von Betreuungsbehörden
Eine Arbeitsgruppe der Betreuungsstellen in Hamburg hat sich 2011 mit dem Thema „Betreuungsbehördliche Praxis“ befasst, um den zukünftigen Anforderungen gewachsen zu sein unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrages an Auswahl, Einführung und Unterstützung der Berufsbetreuer.
Referentin: Johanna von Renner
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Altona
Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz
Eine Arbeitsgruppe der Betreuungsstellen in Hamburg hat sich 2011 mit dem Thema „Betreuungsbehördliche Praxis“ befasst, um den zukünftigen Anforderungen gewachsen zu sein unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrages an Auswahl, Einführung und Unterstützung der Berufsbetreuer.
Andere Bundesländer haben sich bereits ebenfalls ausführlich mit dem Thema befasst. Auf vorgehenden Tagungen gab es bereits Vorträge und Arbeitsgruppen hierzu. Die Standards für die Auswahl werden üblicherweise regional definiert. In Hamburg wenden sich Interessenten an die örtliche Betreuungsbehörde.