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Mitgliederversammlung 2015

Bericht zur Mitgliederversammlung des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer 2015

seehausDie ordentliche Mitgliederversammlung wurde am 12. November 2015 im Dämeritz Seehotel in Berlin Köpenick durchgeführt. Im 20. Jahr nach Gründung des BVfB e.V. (vormals VfB e.V.) begrüßte der 1. Vorsitzende Herr Walter Klitschka, die Gründungsvorsitzende Frau Karin Roters, während im Hintergrund eine Dokumentation von Beginn des Verbandes bis heute, gezeigt wurde. Anschließend eröffnete Herr Klitschka die Mitgliederversammlung und erstattete den Rechenschaftsbericht für 2014, im Anschluss die Schatzmeisterin Frau Doreen Schrötter den Kassenbericht 2014 und zum Rumpfjahr 2015.

Vorgezogen wurde TOP 12 der Tagesordnung „Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016“.Die Schatzmeisterin stellt den Haushaltsplan 2016 vor und beantwortete eine Frage zu den anteiligen Mietkosten in der Bundesgeschäftsstelle Berlin. Der Haushaltsplan 2016 wurde ohne Gegenstimmen verabschiedet. Auf Antrag der Kassenprüfer wurde der Vorstand einstimmig entlastet.

Gem. Satzungsänderung 2014 wurden die Posten von drei Beisitzern geschaffen. Es kandidierten Regina Hermann, Günther Kardynal, Jörn Meier-Ewert und Bodo Meyner.

Nach geheimer Wahl ergab das Wahlergebnis:

Regina Hermann 31 Stimmen
Günter Kardynal 27 Stimmen
Jörn Meier-Ewert 41 Stimmen
Bodo Meyner 30 Stimmen

Die gewählten Beisitzer erklärten die Annahme der Wahl.

Im Anschluss wurde über die Anträge des Vorstandes und von Mitgliedern, debattiert und zur Abstimmung gebracht. Der Leitantrag des Vorstandes wird einstimmig angenommen.

Die Anträge von Herrn Jenetzky und Frau Hermann wurden mehrheitlich angenommen.

Leitantrag des Vorstandes aus der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer 2015

zur gerichtlichen Beaufsichtigung von Berufsbetreuern

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz plant im Rahmen einer Reform des Vormundschaftsrechts auch die Novellierung einiger auch im Betreuungsrecht anzuwendender Vorschriften über genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte. Die faktische Abschaffung des Sperrvermerks und Erleichterungen bei den Formvorschriften zur Geldanlage und zur Rechenschaftslegung sind entbürokratisierende Schritte in die richtige Richtung.


Leitantrag zur gerichtlichen Beaufsichtigung von Berufsbetreuern

Gründungsmeldung