11.-12. November 2022
Auch auf dem 13. Tag der freien Berufsbetreuer stand die „Reform des Betreuungsrechts“ im Mittelpunkt; diesmal aber aus einem etwas anderen Blickwinkel:
Denn es geht darum, sich auf die anstehenden Herausforderungen vorzubereiten. Vom Berichtswesen bis zur Registrierung gelten zum einen ab dem 01.01.2023 neue rechtliche Rahmenbedingungen; zum anderen haben rechtliche Betreuer jedoch auch die mentalen Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus einer gestiegenen Erwartungshaltung an die Berufsausübung ergeben.
Zu Beginn der Veranstaltung stellte Annette Schnellenbach – Referatsleiterin im Bundesjustizministerium und zuständig für das Betreuungsrecht – den über 150 Teilnehmern an der Veranstaltung die vom Ministerium geplante Infokampagne vor, an der die Verbände beteiligt werden sollen. Dabei wurde einmal mehr deutlich, dass die Abschaffung der Vormundschaft auf dem Papier nicht ausreichen dürfte, um ein modernes Betreuungsrecht auch in der Gesellschaft zu verankern. Ziel der Kampagne sei es daher, auf sämtliche Akteure – wie zum Beispiel Banken, Krankenhäuser, Ärzte und Pflegeeinrichtungen – zuzugehen und über das neue Verständnis von rechtlicher Betreuung zu informieren.
Wie bereits in den vergangenen drei Jahren hatte danach die Wissenschaft das Wort. Zusammen mit seiner Kollegin - Prof. Marion Felder - stellte Prof. Bernd Ahrbeck am Beispiel der Beihilfe zum Suizid und der Genderdysphorie die Grenzen der Selbstbestimmung dar. Den Bogen zur rechtlichen Betreuung spannte Prof. Marion Felder, die einen kritischen Blick auf die radikale Auslegung der UN-Behindertenrechtskonvention durch den UN-Fachausschuss warf und damit eine Gegenposition in der Debatte über Selbstbestimmung bezog.